02.09.2014

Referenzzins bleibt auf 2%

Referenzzins verharrt weiterhin auf Rekordtief von 2 Prozent.

Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz auf 2% erneut bestätigt. Seit September 2013 verharrt er auf diesem Rekordtief und die Zinsen sinken langsam aber kontinuierlich weiter.

Der MV Kanton Bern empfiehlt allen Mietenden zu überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht. In der Regel ist dies der Fall, wenn der Mietzins auf einem Zinssatz von 2.25% oder mehr beruht.

Hier finden Sie alle nötigen Merkblätter und Musterbriefe, um eine Senkung zu verlangen.

 

Der MVB hilft – Mietzins-Checkup für alle

Folgende Unterlagen/Angaben benötigen wir:

  • Kopie des Mietvertrages
  • Kopie aller Mietzinsanpassungen (sofern vorhanden); v.a. letzte Mietzinserhöhungsanzeige
  • Bearbeitungsgebühr in Banknoten Fr. 40.00 für Nichtmitglieder
  • für Mitglieder ist der Checkup kostenlos
  • Telefonnummer (Erreichbarkeit tagsüber)

 

Adresse: MV Kanton Bern, MZ-Checkup, Postfach, 3000 Bern 23

Wir berechnen den korrekten Mietzins, und Sie erhalten eine schriftliche Auswertung mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen.