Einführung von transparenten Vormieten ab dem 1. Dezember
Per 1. Dezember 2025 müssen Vermieterinnen und Vermieter im Kanton Bern den Anfangsmietzins in einem Formular der neuen Mieterschaft mitteilen. Diese Regelung gilt im ganzen Kanton Bern.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern mitgeteilt, dass ab 1. Dezember die Vormieten offengelegt werden müssen. Die mit der Miet-Initiative des Mieterinnenverbandes geforderte Gesetzesänderung wird damit sehr rasch umgesetzt. Das entsprechende Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses ist seit heute auf der Website des Kantons aufgeschaltet:
Mitteilung des Anfangsmietzinses von Wohnräumen
Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern begrüsst die rasche Umsetzung der Miet-Initiative, welche das Berner Stimmvolk am 28. September 2025 angenommen hat. Mit der Einführung von transparenten Vormieten können Mieter*innen missbräuchliche Mieterhöhungen einfacher erkennen und verhindern. Damit wird bezahlbarer Wohnraum geschützt und ein zentrales Anliegen des Mieterinnenverbandes umgesetzt.
Der Kanton ist nun gefordert, zur flächendeckenden Umsetzung beizutragen. Der Mieterinnenverband wird die Umsetzung der Miet-Initiative eng begleiten und mit Beratungen sowie unterstützenden Angeboten und Informationen für die Mieter*innen seinen Beitrag leisten.
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