Mietzinserhöhung

  • Mietzinserhöhung formell und rechnerisch prüfen
  • Bei Fragen Fachleute konsultieren
  • 30 Tage Frist zur Anfechtung Mietzinserhöhung nicht verpassen

Aktuell: Antworten auf die häufigsten Fragen zum steigenden Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist gestiegen und dürfte auch in den kommenden Monaten weiter ansteigen. Das führt zu zahlreichen Fragen bei Mieter*innen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Gründe für eine Mietzinserhöhung

Die Vermieterschaft darf den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind (Allgemeine Kostensteigerung) oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind. Manchmal versuchen Vermietende auch, eine Erhöhung mit Orts- und Quartierüblichkeit zu begründen. Prüfen Sie als Mieter*in eine Mietzinserhöhung immer genau. 

Wie funktioniert die Teuerung?

Bei Mietzinsänderungen darf die Vermieterschaft immer auch einen Teil der Teuerung auf den Mietzins überwälzen, nämlich 40 Prozent. Doch was ist diese Teuerung eigentlich genau? Hier finden Sie die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Mietzinserhöhung mit dem Mietzinsrechner prüfen

Die Mietzinserhöhung muss die Vermieterschaft auf einem amtlichen Formular mitteilen. Auf dem Formular muss stehen, aus welchem Grund der Mietzins erhöht wird. Ob die Mietzinserhöhung betragsmässig gerechtfertigt ist, können Sie mit dem Mietzinsrechner ermitteln. Die Mietzinserhöhung können Sie auch durch den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) oder durch die Schlichtungsbehörde überprüfen lassen. Bei der Überprüfung der Mietzinserhöhung geht man von der letzten verbindlichen Mietzinsbasis (letzte Erhöhung/Mietvertrag/gerichtlicher Vergleich) aus. Falls die Vermieter*in also in der Vergangenheit den Mietzins nicht genügend gesenkt hat (Referenzzinssatz), ist die aktuelle Mietzinserhöhung die letzte Gelegenheit, dies zu korrigieren. Vermieter*innen können den Mietzins immer erst auf den nächsten Kündigungstermin anheben. Die Mietzinserhöhung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der ordentlichen Kündigungsfrist bei der Mieterschaft eintreffen.

Mit unserem neuen Mietzinsrechner können Sie Ihre Mietzinserhöhung selber überprüfen und gleich ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an Ihre zuständige Schlichtungsbehörde erstellen. Probieren Sie es aus!

Mietzinserhöhung anfechten

Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks (nicht jenes der Vermieterschaft) anfechten. Den Brief müssen alle Personen unterzeichnen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner*innen unterschreiben. Legen Sie dem Brief Kopien des ursprünglichen Mietvertrages und der vergangenen Mietzinsänderungen inkl. der letzten Erhöhung bei. Senden Sie den Brief unbedingt per Einschreiben ab.

30-tägige Anfechtungsfrist nicht verpassen

Für eine Anfechtung haben Mieter*innen 30 Tage Zeit. Wer diese Frist zur Anfechtung verpasst, muss künftig die höhere Miete bezahlen, auch wenn der Aufschlag nicht gerechtfertigt ist. Bei der Anfechtung wird die Vermieterschaft automatisch von der Schlichtungsbehörde informiert und beide Parteien erhalten eine Vorladung mit dem Verhandlungstermin. Ein Rückzug ist jederzeit möglich, z.B. wenn sich die beiden Parteien vorgängig einigen können.

Fallbeispiele aus dem Alltag

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Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.