05.12.2025
Wohnschutz in Griffweite
Der Luzerner Stadtrat bekennt sich zum Schutz des preisgünstigen Wohnraums und beantragt die Unterstellung unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW). Ausgangspunkt ist der Bevölkerungsantrag ‘preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben’, der vom MV Luzern im September 2023 eingereicht wurde. Als nächstes entscheidet der Grosse Stadtrat Ende Januar 2026 über den Bericht und Antrag des Stadtrats. Der MV Luzern begrüsst das ausgearbeitete Reglement als wichtigen Beitrag für einen angemessenen Wohnschutz in Luzern.
Vorgeschichte: Bevölkerungsantrag ‘Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben’
«Preisschock und andauernde Wohnungsnot: Jetzt muss gehandelt werden» - so der Titel der Medienmitteilung des MV Luzern vom 12. September 2023 zur Lancierung des Bevölkerungsantrags ‘Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben’. Ziel des Bevölkerungsantrags ist, mittels Unterstellung unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW), einen stärkeren Schutz des bestehenden preisgünstigen Wohnraums zu erreichen, bis in den 2030er Jahren die wohnpolitischen Massnahmen der Stadt greifen und neue gemeinnützige Wohnungen in bedeutender Zahl zur Verfügung stehen.
Chronologie des Bevölkerungsantrags:
- 12.09.2023: Lancierung des Bevölkerungsantrags
- 15.09.2023: Einreichung des Bevölkerungsantrags mit 216 gültigen Unterschriften
- 30.11.2023: Der Grosse Stadtrat überweist den Bevölkerungsantrag als Motion
- 21.05.2023: Der MV überreicht dem Stadtrat die Petition "Rendite-Kündigungen jetzt stoppen!" mit 1'006 Unterschriften. Der Bevölkerungsantrag soll rasch umgesetzt werden.
Reglement als Grundlage für längst notwendigen Wohnschutz
«Die Wohnkrise hält weiter an und die Unterstellung unter das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum ist eine gute und angemessene Antwort darauf» So MV Luzern Präsident Mario Stübi. «Die Unterstellung bezweckt, dass Wohnraum nicht einfach so abgerissen werden kann und dass preisgünstiger Wohnraum nicht weiter verschwindet.» So Mario Stübi weiter. Hier ist die Unterstellung unter das GEW eine rasch wirksame Massnahme als Ergänzung zu den beiden Wohninitiativen von SP und Grünen, die wohl anfangs 2026 zur Abstimmung kommen werden.
Das vom Stadtrat ausgearbeitet Reglement nimmt die wesentlichen Punkte des Anliegens aus Sicht des MV Luzern auf. Insbesondere das Meldeverfahren mit klaren Fristen, die verbindliche Festsetzung von Mietzinsen und die Zuständigkeit des Stadtrats als Vollzugsbehörde sorgt für eine zweckdienliche und effiziente Umsetzung des Wohnschutzes.
«Der Vorteil der Unterstellung unter das GEW gegenüber Wohnschutzmassnahmen wie in Basel oder Genf ist das einfache Verfahren. Das ausgearbeitete Reglement trägt dem Rechnung.» So Mario Stübi.
Unterstellung als zielgerichteten Schutz bis zur ausreichenden Schaffung von Wohnraum
Der Stadtrat verweist in seinem Bericht und Antrag auf die möglichen Auswirkungen einer Unterstellung unter das GEW. In erster Linie würde die Unterstellung die Anzahl Rendite-Projekte verringern. «Die Luzernerinnen und Luzerner brauchen heute nicht mehr Rendite-Projekte, sondern echten Wohnschutz. Wenn damit Sanierungsprojekte wie aktuell am Matthofring 60/62 aufgeschoben werden, ist das im Sinne des Gesetzes. Leerkündigungen wie am Matthofring oder auch an der St. Anna-Strasse 49-51 vernichten auf einen Schlag mehr preisgünstigen Wohnraum, als über die Wohnpolitik der Stadt jährlich neu geschaffen werden.» So MV Luzern Co-Geschäftsleiter Daniel Gähwiler.
Negative Auswirkungen können durch eine zielgerichtete Umsetzung durchaus abgemildert werden. Die Bauprojekte der gemeinnützigen Wohnbauträger beispielsweise liegen im Ermessensspielraum des Stadtrats und sollten durch die Unterstellung nicht beeinträchtigt sein. Schlussendlich liegt die Stärke des GEW in der zeitlichen Beschränkung der Massnahmen. «Die jetzige Unterstellung schützt den preisgünstigen Wohnraum, bis die Wohnpolitik der Stadt in den 2030er Jahren genügend neuen gemeinnützigen Wohnraum geschaffen hat.» So Daniel Gähwiler