13.08.2026
Mieterinnen und Mieter vor globalem Anlagekapital schützen
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) fordert seit Jahren eine Verschärfung der Lex Koller zum Schutz der Mieter*innen. Die Schweiz steckt in einer Mietpreiskrise. Die Mieten sind in 20 Jahren um rund 32 Prozent gestiegen, trotz historischer Tiefzinsphase. Seit der Lockerung der Lex Koller drängt zusätzliches Anlagekapital aus dem Ausland auf den Schweizer Immobilienmarkt und treibt die Mieten weiter nach oben. Deshalb begrüsst der MVS, dass die WAK-N die Verschärfung der Lex Koller (Motion 24.3961) im Grundsatz unterstützt.
Seit den Lockerungen von 1998 und 2005 kann ausländisches Kapital indirekt über börsenkotierte Immobiliengesellschaften und Fonds in Schweizer Wohnimmobilien fliessen. Allein über diese Kanäle sind seit 2005 Dutzende Milliarden Franken zusätzlich in den Transaktionsmarkt geflossen.
Diese Milliarden an zusätzlichem Kapital führten zu einer Überkapitalisierung in einem Land mit einer der weltweit höchsten Sparquoten, in dem schon lange Anlagenotstand herrscht. Immer mehr Kapital konkurriert um den nicht vermehrbaren Boden, der anders als in klassischen Märkten nicht mit einem höheren Angebot auf die gestiegene Nachfrage reagieren kann. Das führte zu einer enormen Preissteigerung von Grundstücken und Immobilien. Das zusätzliche Kapital ist in der Schweiz nicht ergänzend, sondern verdrängend, denn nicht das Kapital ist der limitierende Faktor, sondern die Verfügbarkeit von Grundstücken.
Der Anteil institutioneller Anleger am Eigentum von Schweizer Mietwohnungen ist zwischen 2000 und 2023 von 31,3 auf 44,2 Prozent gestiegen, jener der Privatpersonen im selben Zeitraum von 57,4 auf 44,5 Prozent gesunken (IAZI, BFS 2000/2023). Diese Entwicklung ist verheerend für die Bevölkerung. Mieterinnen und Mieter finanzieren zunehmend überhöhte Renditen auf Finanzanlagen.
Am Ende bezahlen die arbeitende Bevölkerung und die Rentnerinnen und Rentner den Preis über höhere Mieten. Oder das internationale Anlagekapital verdrängt Baugenossenschaften, kleinere Pensionskassen, die öffentliche Hand oder natürliche Personen wie Familien, die selbst ein Eigenheim kaufen möchten. Wo früher eine in der Schweiz lebende Familie eine Wohnung oder ein Haus kaufen konnte, investiert heute ein Fonds aus London oder von der Wall Street. Das widerspricht dem Verfassungsauftrag gemäss Art. 108 Abs. 1 BV, wonach der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus fördert..
Für den MVS ist es wichtig, die Lex Koller so bald wie möglich zu verschärfen und damit Schweizer Wohn- und Gewerbeimmobilien besser vor dem globalen Anlagekapital zu schützen. Schliesslich handelt es sich bei Immobilien um unser Zuhause und unsere Arbeitsstätten und nicht um eine blosse Anlagekategorie. Auch der Bundesrat hat eine Verschärfung der Lex Koller geplant. Jetzt ist es am Nationalrat, ein klares Zeichen zu setzen und seiner Wirtschaftskommission zu folgen.