
Reparaturen können für Mieter*innen teuer werden. Darum wenn immer möglich, erst die Vermieterschaft informieren. Bild: IStock Getty Image
04.08.2026
Teure Hilfe im Notfall: Was Mieter*innen über Handwerkerrechnungen wissen sollten
Notfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Mit einigen Vorsichtsmassnahmen lässt sich das Risiko aber deutlich verringern, an unseriöse Handwerker*innen zu geraten und überhöhte Rechnungen zu erhalten.
- Immer zuerst Vermieterschaft und die Verwaltung kontaktieren, denn die Verantwortung zur Behebung von Mängeln im Mietobjekt liegt grundsätzlich bei der Vermieterschaft.
- Verlagen Sie im Voraus bei der Verwaltung oder Vermieterschaft eine Liste mit wichtigen Kontaktnummern und Adressen.
- Überlegen Sie gut, ob der Schaden sofort behoben werden muss. Wer ohne Rücksprache einen beliebigen Notfalldienst beauftragt, riskiert unter Umständen Diskussionen über die spätere Kostenübernahme.
- Achten Sie darauf, ob Preise, Wegpauschalen und allfällige Zuschläge bereits auf der Website des Handwerksbetriebs ausgewiesen sind und verlangen Sie eine Offerte.
- Unterschreiben Sie keine Rapporte oder Bestätigungen, die Sie nicht verstehen. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Überprüfen Sie die Rechnung und teilen Sie dies dem Unternehmen möglichst rasch schriftlich mit, wenn Sie nicht einverstanden sind.
Eine verstopfte Toilette, ein Rohrbruch oder eine Wohnungstür, die sich nicht mehr öffnen lässt: Solche Notfälle passieren oft dann, wenn die Verwaltung oder die Vermieterschaft gerade nicht erreichbar ist. In der Eile beauftragen Mieter*innen deshalb häufig einen Sanitär- oder Schlüsseldienst. Nicht selten folgt jedoch die Überraschung in Form einer Rechnung über mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Franken.
In den letzten Jahren wurde vermehrt über unseriöse Notfall-Handwerker*innen berichtet. Betroffene schildern überhöhte Wegpauschalen, unnötigen Arbeiten oder massiv überteuerte Materialkosten. Besonders schwierig ist die Situation ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten. Mieter*innen stehen unter Druck und haben kaum Gelegenheit, Preise abzuklären oder Angebote zu vergleichen.
Notfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Mit einigen Vorsichtsmassnahmen lässt sich das Risiko aber deutlich verringern, an unseriöse Handwerker*innen zu geraten und überhöhte Rechnungen zu erhalten.
Zuerst die Verwaltung kontaktieren
Grundsätzlich ist die Vermieterschaft für die Behebung von Mängeln verantwortlich, die nicht zum sogenannten kleinen Unterhalt gehören. Zum kleinen Unterhalt zählen Arbeiten, die Mieter*innen selbst erledigen oder bezahlen müssen. Deshalb sollten Sie bei einem Mangel zuerst die Verwaltung oder die Vermieterschaft kontaktieren. Melden Sie den Mangel möglichst telefonisch. Ist niemand erreichbar oder bleibt die Reaktion aus, empfiehlt sich zusätzlich eine schriftliche Meldung (z.B. per E-Mail oder eingeschriebenem Brief).
In bestimmten Situationen muss es jedoch schnell gehen. Für solche Notfälle verfügen viele Liegenschaftsverwaltungen über eigene Notfallnummern oder arbeiten mit ausgewählten Handwerksbetrieben zusammen. Es empfiehlt sich daher, bereits im Voraus bei der Verwaltung eine Liste mit wichtigen Kontaktnummern und Adressen zu verlangen. Auch der Hauswart ist eine wichtige Ansprechperson. Er kann je nach Situation selbst Soforthilfe leisten oder den Kontakt zu geeigneten Fachpersonen herstellen.
Überlegen Sie gut, ob der Schaden sofort behoben werden muss. Denn auch seriöse Handwerker verlangen in der Regel bei einem Notfall ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten Zuschläge.
Wer ohne Rücksprache einen beliebigen Notfalldienst beauftragt, riskiert unter Umständen Diskussionen über die spätere Kostenübernahme.
Ist niemand erreichbar und besteht die Gefahr eines grösseren Schadens, beispielsweise bei austretendem Wasser, dürfen Mieter*innen die notwendigen Sofortmassnahmen selbst veranlassen. Dabei sollte jedoch nur das unternommen werden, was zur unmittelbaren Schadensbegrenzung erforderlich ist.
Nicht den erstbesten Notfalldienst beauftragen
Wer im Internet nach einem Notfalldienst sucht, sollte nicht automatisch das erste Suchergebnis auswählen. Viele Anbieter*innen bezahlen dafür, in der Google-Suche möglichst weit oben zu erscheinen. Andere wählen Firmennamen, die besonders seriös oder lokal wirken, obwohl sich das Unternehmen gar nicht in Ihrer Region befindet. Deshalb lohnt es sich, vor einer Beauftragung zu prüfen, ob das Unternehmen eine vollständige Adresse angibt und über eine lokale Telefonnummer erreichbar ist. Fehlende Kontaktangaben oder ausschliesslich kostenpflichtige Telefonnummern können ein Warnsignal sein.
Achten Sie zudem darauf, ob Preise, Wegpauschalen und allfällige Zuschläge bereits auf der Website ausgewiesen sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie spätestens beim ersten telefonischen Kontakt danach fragen. Bei der Auswahl eines geeigneten Betriebs können auch Branchenverzeichnisse hilfreich sein. Der Haustechnik-Verband Suissetec führt Listen qualifizierter Handwerksbetriebe. Zudem veröffentlichen viele Regionen Notfalllisten mit
Seriöse Unternehmen können Ihnen bereits am Telefon einen ungefähren Preisrahmen nennen. Weicht ein Betrieb dieser Frage aus, ist Vorsicht angebracht.
Verlangen Sie eine Offerte
Auch bei einem Notfall dürfen Sie nach den Kosten fragen. Seriöse Handwerksbetriebe können zumindest einen ungefähren Preisrahmen nennen. Lassen Sie sich insbesondere folgende Punkte erläutern:
- Stundenansatz
- Notfall- oder Nachtzuschlag
- Wegkosten
- Materialkosten
- allfällige Pauschalen
Je genauer die Preisangaben vor der Auftragserteilung festgelegt werden, desto geringer ist das Risiko späterer Überraschungen.
Verlangen Sie deshalb unbedingt eine schriftliche Offerte oder lassen Sie sich zumindest den vereinbarten Preis oder den Kostenrahmen nach Möglichkeit schriftlich bestätigen (z.B. per SMS oder E-Mail). Im Idealfall vereinbaren Sie einen Fixpreis, damit Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben.
Muss eine überhöhte Rechnung bezahlt werden?
Nicht jede Rechnung muss ungeprüft akzeptiert werden. Liegt der verlangte Betrag deutlich über dem vereinbarten Preis oder erscheint die Rechnung im Verhältnis zur erbrachten Leistung offensichtlich überhöht, sollte sie sorgfältig geprüft werden. Verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung der Arbeitszeit, der Materialkosten, der Wegspesen und allfälliger Zuschläge. Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, teilen Sie dies dem Unternehmen möglichst rasch schriftlich mit und verlangen Sie eine nachvollziehbare Rechnung.
Dokumentieren Sie den Schaden
Fotografieren Sie den Schaden möglichst vor und nach der Reparatur. Die Bilder können später wichtig sein, wenn Unklarheiten über den Umfang der Arbeiten oder die Kosten entstehen.
Darf ein Handwerker auf sofortiger Bezahlung bestehen?
Immer wieder berichten Betroffene, dass sie unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zur Bar- oder Kartenzahlung gedrängt werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verlangen Sie stattdessen eine detaillierte Rechnung und prüfen Sie diese zuerst. Wer eine Rechnung sofort bezahlt, obwohl Zweifel an deren Berechtigung bestehen, hat später oft Schwierigkeiten, den Betrag zurückzufordern.
Unterschreiben Sie zudem auf keinen Fall Rapporte oder Bestätigungen, deren Inhalt Sie nicht verstehen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Werden Sie von Handwerkern*innen bedrängt oder eingeschüchtert, holen Sie sich Hilfe oder verständigen Sie gleich die Polizei.
Was passiert, wenn die Rechnung bestritten wird?
Bestreiten Sie eine Rechnung, kann die Handwerksfirma gegen Sie eine Betreibung einleiten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt oder tatsächlich geschuldet ist. Gerade bei sehr hohen oder unklaren Forderungen kann es sinnvoll sein, die Rechnung prüfen zu lassen und rechtlichen Rat einzuholen.
Kommt es später zu einer Auseinandersetzung über die Höhe der Rechnung oder die Kostenübernahme durch die Vermieterschaft, sind Unterlagen besonders wichtig. Bewahren Sie deshalb sämtliche Dokumente auf:
- Offerten und Preisangaben
- SMS und E-Mails
- Arbeitsrapporte
- Rechnungen
- Fotos des Mangels
- Namen der Handwerker*innen
Notieren Sie zudem zeitnah, was passiert ist und welche Arbeiten ausgeführt wurden. Diese Angaben können im Streitfall hilfreich sein. Je besser der Sachverhalt dokumentiert ist, desto einfacher lässt sich später nachvollziehen, welche Arbeiten notwendig waren und welche Kosten vereinbart wurden.