Die Mietkaution stellt für viele Mieter*innen eine finanzielle Herausforderung dar. Bild: Gaetan Bally, Keystone

04.08.2026

MV

Die Mietkaution: Sicherheit für die Vermieterschaft, Hürde für die Mieterschaft

In Zeiten der überteuerten Mietzinsen ist die Mietkaution für viele Mietende eine zusätzliche Hürde. Anstatt die Mieten zu senken, setzen Vermieterschaften vermehrt auf das Modell «Mieten ohne Kaution». Was Mietende dabei beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie verlangt wird, dann muss das im Mietvertrag festgehalten werden.
  • Die Höhe der Kaution ist gesetzlich limitiert. Bei Wohnräumen darf die Vermieterschaft maximal drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen.
  • Die Vermieterschaft ist verpflichtet, die Kaution auf separates Konto auf den Namen der Mieterschaft zu hinterlegen.
  • Das Konto darf nur mit Zustimmung beider Parteien aufgelöst werden. Die Zinsen stehen ebenfalls Ihnen als Mieter*in zu.
  • Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen – etwa durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit –, haften Sie vollumfänglich. Das gilt auch für offene Nebenkostenrechnungen oder ausstehenden Mietzinse.

Ist die Kaution obligatorisch?

Die kurze Antwort lautet: Nein, aber sie ist ein gängiges Instrument. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mietkaution nicht. Wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben, ist eine Kaution nur dann fällig, wenn sie explizit im Vertrag vereinbart wurde. In der Praxis verlangen viele Vermieterschaften eine Sicherheit, um sich gegen Mietausfälle oder Schäden an der Wohnung abzusichern. Der Trend ist aber seit einiger Zeit gegenläufig: Die Zahl der Wohnungsinserate, bei denen keine Kaution gezahlt werden muss, steigt laut neusten Auswertungen rapide an.

Wichtig für Mieter*innen: Die Höhe der Kaution ist gesetzlich limitiert. Bei Wohnräumen darf die Vermieterschaft maximal drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen. Diese Summe ist als absolute Obergrenze zu verstehen.

Wie wird das Geld korrekt hinterlegt?

Grundsätzlich gilt, das Geld gehört Ihnen. Die Vermieterschaft darf das Geld nicht einfach auf sein eigenes Privatkonto überweisen. Sie ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution auf ein spezielles Mietkautionskonto zu legen, das auf Ihren Namen lautet. Sollte die Vermieterschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder gar Konkurs anmelden, bleibt Ihr Geld geschützt.

Zudem darf das Konto darf nur mit Zustimmung beider Parteien aufgelöst werden. Die Zinsen, die auf diesem Konto anfallen, stehen übrigens ebenfalls Ihnen als Mieter*in zu.

Wann und wie erhalten Sie die Kaution zurück?

Dies ist oft der Punkt, an dem die meisten Konflikte entstehen. Nach dem Auszug hat die Vermieterschaft hat eine gewisse Frist, um die Wohnung zu prüfen und allfällige Ansprüche anzumelden.

In der Regel dauert diese Frist bis zu einem Jahr. Wenn die Vermieterschaft innerhalb dieser Zeit keine Ansprüche auf das Geld anmeldet (zum Beispiel für ausstehende Mietzinsen oder Schäden), muss die Bank das Geld nach Ablauf der Frist an Sie auszahlen.

Die einvernehmliche Lösung: Wenn die Wohnung bei der Rückgabe in Ordnung ist und keine Mietzinse ausstehen, sollten Sie und die Vermieterschaft gemeinsam die Freigabe des Kontos unterzeichnen. Das ist der schnellste Weg, um wieder über das Geld verfügen zu können.

Schäden und Nebenkosten: Die Haftung besteht auch ohne Kaution

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, die Kaution decke alle Risiken ab oder limitiere die Haftung. Das ist nicht der Fall. Die Kaution ist keine Versicherung. Sie ist lediglich eine Sicherheit, damit die Vermieterschaft bei berechtigten Forderungen nicht leer ausgeht. Selbst wenn Sie gar keine Kaution hinterlegen, bleibt Ihre finanzielle Verantwortung dieselbe:

Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen – etwa durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit –, haften Sie vollumfänglich. Die Vermieterschaft kann diese Kosten auch dann von Ihnen einfordern, wenn sie die Höhe der ursprünglichen Kaution übersteigen oder wenn gar keine Kaution vereinbart wurde. Bei der Berechnung der Schadenshöhe ist dabei immer der aktuelle Zeitwert entscheidend. Die sogenannte Lebensdauertabelle hilft hier bei der Einschätzung.

Auch offene Nebenkostenrechnungen oder ausstehende Mietzinsen müssen Sie begleichen, unabhängig davon, ob eine Kautionssumme vorhanden ist oder nicht. Bei Fragen und Problemen lassen Sie sich vom Mieterinnen- und Mieterverband vor Ort beraten.

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