16.04.2026

MV Ostschweiz

Statutenrevision 2026

Anlässlich der Mitgliederversammlung 2026 vom 16. April in Herisau wurden die Statuten revidiert. Die wichtigsten Änderungen für Mitglieder im Überblick.

In ihren Grundzügen haben sich die Statuten nicht geändert. Die meisten Anpassungen betreffen die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands, die Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Geschäftsleitung sowie zwischen der Sektion und Kantonal- bzw. Regionalgruppen.

Was sich für Mitglieder ändert

Art. 10 Neu gilt für die Kündigung der Mitgliedschaft eine Frist von einem Monat. Bisher waren Kündigungen fristlos und damit noch bis am 31. Dezember möglich. Neu ist der 30. November letztmöglicher Kündigungstermin.

Art. 15 Im ersten Abschnitt wird neu festgehalten, dass Einladungen zur jährlichen Mitgliederversammlung auch per E-Mail erfolgen können. Einladungen werden wie bisher immer auch in der Mitgliederzeitschrift «Mieten & Wohnen» publiziert.

Der zweite Abschnitt hält fest, dass Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung neu bis Ende Januar beim Vorstand eintreffen können. Bisher galt als Frist Ende Dezember. Anträge sind neu schriftlich zu begründen.

Download

Hier die neuen Statuten als PDF herunterladen.

Statuten MV Ostschweiz