24.09.2026

MV

Nationalrat stärkt Kostenmiete im gemeinnützigen Wohnungsbau

Der Nationalrat hat heute die Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes angenommen. Die Vorlage verankert die Kostenmiete für indirekt vom Bund geförderte gemeinnützige Wohnungen ausdrücklich im Gesetz, legt die Eckwerte eines schweizweit einheitlichen Kostenmietmodells fest und weitet die staatliche Mietzinskontrolle aus. Sie schafft damit mehr Rechtssicherheit für Mietende und gemeinnützige Bauträger und stärkt ein bewährtes Modell für langfristig bezahlbaren Wohnraum. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) begrüsst diesen Entscheid. Denn für ihn ist klar: Nur wenn sich die Mietzinse ausschliesslich an den Kosten orientieren und überprüft werden, lassen sich faire Mieten für alle gewährleisten.

Für gemeinnützige Wohnbauträger ist die Kostenmiete seit Langem gelebte Praxis. Bisher war sie bei der indirekten Bundesförderung jedoch rechtlich ungenügend abgestützt und die Berechnungsregeln waren teilweise überholt und aufwendig. Neu hält das Wohnraumförderungsgesetz ausdrücklich fest, dass sich die Mieten der geförderten Wohnungen nach den tatsächlichen Kosten richten müssen.

Ausweitung der Mietzinskontrolle

Bisher konzentriert sich die Mietzinskontrolle des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) hauptsächlich auf Wohnungen mit Darlehen aus dem Fonds de Roulement. Künftig soll die Mietzinskontrolle ausdrücklich auf sämtliche indirekt vom Bund geförderten Wohnungen ausgeweitet werden. Gemäss der Botschaft des Bundesrates dürfte sich damit die Zahl der Wohnungen, die der Mietzinskontrolle des BWO unterstehen, ungefähr verdoppeln. Mehr Mietende können ihre Miete dadurch kostenlos vom BWO überprüfen lassen. Die Überprüfung erfolgt jedoch weiterhin in erster Linie auf Antrag der Mietenden.

Gemeinnützigen Wohnungsbau stärken

Gemeinnützige Wohnbauträger – Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und weitere Organisationen – stellen langfristig bezahlbare Wohnungen bereit. Sie richten die Mieten nach den tatsächlichen Kosten aus und verhindern damit, dass Rendite- und Spekulationsinteressen die Mietpreise bestimmen. Die durchschnittlichen Mieten gemeinnütziger Wohnungen liegen rund 8 bis 20 Prozent tiefer als ausserhalb des gemeinnützigen Wohnungsbaus.[1]

Der gemeinnützige Wohnungsbau verharrt jedoch seit über 20 Jahren auf tiefem Niveau. Bei den bewohnten Wohnungen sank allein der Anteil der Genossenschaftswohnungen seit 2000 von 5,1 auf 4,5 Prozent.[2] 2024 machten sämtliche gemeinnützigen Wohnungen lediglich 3,91 Prozent des gesamten Wohnungsbestands aus.[3] Gleichzeitig hat der Anteil renditeorientierter Immobilienunternehmen massiv zugenommen: Zwischen 2000 und 2023 stieg er von 31,3 auf 44,2 Prozent.[4] Damit mehr Menschen Zugang zu bezahlbaren Wohnungen erhalten, muss die Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger deutlich ausgebaut werden. Der MVS unterstützt alle Massnahmen, die den Bau gemeinnütziger Wohnungen erleichtern und voranbringen.

Mietzinsüberprüfung auch bei renditeorientierten Vermietungen nötig

Die Vorlage verbessert die Kontrolle bei vom Bund geförderten gemeinnützigen Wohnungen. Für die grosse Mehrheit der Mietenden ändert sie jedoch nichts. Für den MVS gehören nachvollziehbare Mietzinse und eine wirksame Überprüfung zusammen. Mit der Mietpreis-Initiative setzt er sich deshalb dafür ein, dass die Mieten regelmässig überprüft und die gesetzlichen Renditebegrenzungen bei allen Mietverhältnissen wirksam durchgesetzt werden.

 


[1] BWO, Gemeinnützige Wohnungen

[2] Wohnbaugenossenschaften Schweiz, «Neue Zahlen zum Marktanteil»

[3] BWO/BFS «Zahlen zum gemeinnützigen Wohnungsbau 2024»

[4] IAZI, BFS 2000/2023