13.08.2026

MV

Mieterinnen und Mieter haben noch immer Anspruch auf eine Mietsenkung

Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent. Die meisten Mieterinnen und Mieter haben nach der letzten Senkung noch keine Mietsenkung erhalten. Das heisst, viele von ihnen haben noch immer Anspruch darauf. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MVS) ruft deshalb dazu auf, den Anspruch mit dem Mietzinsrechner zu prüfen und eine Reduktion aktiv einzufordern.

Eine kleine Entlastung für Mieterinnen und Mieter

Der Referenzzinssatz wird seit 2008 vierteljährlich publiziert und folgt dem durchschnittlichen Hypothekarzins. 2023 kletterte er in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent, was für viele Mieterinnen und Mieter eine Mietzinserhöhung zur Folge hatte. Im März 2025 sank er zuerst auf 1,5 Prozent, im September 2025 dann auf 1,25 Prozent. Für viele Haushalte entstand damit ein Anspruch auf eine tiefere Miete. Sinkt der Referenzzinssatz um einen Viertelprozentpunkt, ergibt das in der Regel einen Senkungsanspruch von rund 3 Prozent. Dieser Anspruch wurde bislang aber nur für eine Minderheit eingelöst.

Vermieterschaft: Senkungen proaktiv weitergeben

Im Modell der Kostenmiete ist es richtig, dass die Mieten an den Referenzzinssatz gekoppelt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Vermietende erhöhen die Mieten bei einer Zinserhöhung. Aber nur ein Bruchteil der Vermietenden gibt auch Zinssenkungen weiter, indem sie den Mietzins entsprechend reduzieren. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert die Vermieterschaft deshalb auf, Zinssenkungen von sich aus weiterzugeben. Zudem soll sie davon absehen, Senkungen mit ungerechtfertigten Kostensteigerungspauschalen zu verrechnen.

Mietzinsrechner hilft beim Prüfen des Senkungsanspruchs

Für viele Mieterinnen und Mieter besteht deshalb die einzige Möglichkeit darin, die Senkung selbst zu verlangen. Doch laut ZKB haben bis April 2026 nur knapp 12 Prozent der Mietenden die zweite Senkung eingefordert. Es ist davon auszugehen, dass viele sich ihres Anspruchs nicht bewusst sind oder nicht wissen, wie sie eine Senkung einfordern können.

Damit möglichst viele von der Senkung profitieren, stellt der Mieterinnen- und Mieterverband deshalb den Mietzinsrechner bereit. Auf mzr.mieterverband.ch prüfen Mietende mit wenigen Klicks, ob sie Anspruch auf eine tiefere Miete haben. Seit der letzten Senkung wurden mit dem Mietzinsrechner rund 75’000 Mieten überprüft. Bei 67 Prozent hat der Rechner den Anspruch auf eine Senkung angezeigt. Dabei geht es im Durchschnitt um rund 65 Franken pro Monat. Auf www.mieterverband.ch/senkung finden sich zudem Antworten auf die wichtigsten Fragen.