27.05.2026

MV

Bundesrat will höhere Mieten durch die Hintertür ermöglichen

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) lehnt die geplante Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) entschieden ab. Mit der Vorlage will der Bundesrat die maximal zulässigen Renditen bei der Vermietung erhöhen und dauerhaft auf Verordnungsstufe festschreiben. Statt überhöhte Mietzinse zu bekämpfen, würde er sie damit teilweise legalisieren. Für den MVS ist klar: Diese zentrale Mietzinsfrage gehört ins Gesetz und muss demokratisch diskutiert werden.

Heute reicht der MVS seine Stellungnahme zur geplanten Revision ein. Die Vorlage betrifft wesentliche Regeln zur Berechnung zulässiger Mietrenditen. Aus Sicht des MVS schlägt sie den falschen Weg ein: Sie erweitert den Renditespielraum der Vermieter*innen, statt Mieter*innen besser vor missbräuchlichen Mieten zu schützen. «Der Bundesrat verkauft diese Revision als technische Anpassung. Tatsächlich verschiebt er die Grenze zugunsten der Vermieter», kritisiert Carlo Sommaruga, Präsident des MVS. «In einer Zeit, in der viele Haushalte schon jetzt zu viel Miete zahlen, ist das unverantwortlich.»

Zentrale Mietzinsfrage gehört ins Gesetz

Besonders kritisch sieht der MVS das Vorgehen des Bundesrats: Er will die zulässigen Renditen auf Verordnungsstufe festlegen. Eine so grundlegende Weichenstellung in der Mietpolitik gehört ins Gesetz – mit einer transparenten parlamentarischen Debatte und der Möglichkeit eines Referendums.

Bundesrat will noch höhere Renditen ermöglichen

Die geplante Revision zementiert eine umstrittene Rechtsprechung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2020. Konkret plant der Bundesrat, bei der Nettorendite einen deutlich höheren Zuschlag auf den Referenzzinssatz dauerhaft und auch bei höheren Zinssätzen zu erlauben. Aus Sicht des MVS führt das zu klar überhöhten Renditen. Die Folge: Das heutige zu hohe Renditeniveau würde per Verordnung zementiert. «Das Problem ist nicht, dass Vermieter*innen zu wenig Rendite machen. Das Problem ist, dass Mieter*innen seit Jahren zu viel bezahlen und ihre Rechte nur schwer durchsetzen können», sagt Michael Töngi, Vizepräsident des MVS. «Wer den Renditespielraum weiter ausweitet, schwächt den Mieterschutz genau dort, wo er ohnehin schon unzureichend ist.»

Immobilienkonzerne profitieren besonders

Die vorgeschlagene Revision bevorzugt grosse Immobilienkonzerne und institutionelle Anleger. Im Gegensatz zu Privaten nutzen sie beim Immobilienerwerb fast ausschliesslich Eigenkapital. Weil die Nettorendite einzig auf diesem Eigenkapital berechnet wird, profitieren sie besonders stark von jedem zusätzlichen zulässigen Renditeprozent. Immobilien würden für sie als Anlage noch attraktiver. Das verstärkt die schon heute besorgniserregende Verschiebung von privaten Vermieter*innen hin zu grossen Konzernen. Die Folgen: noch höhere Mieten, weiter steigende Bodenpreise und noch grössere Hürden für Private, Wohneigentum zu erwerben.

Mieterverband fordert Stopp der Revision

Der MVS fordert deshalb, die Revision zu stoppen. Eine Rückkehr zur früheren Situation mit einem erlaubten Zuschlag von 0,5 % ist so schnell wie möglich erforderlich, insbesondere sobald der Referenzzinssatz 2 % übersteigt. Statt höhere Renditen zu ermöglichen, muss der Bund den Schutz vor überhöhten Mieten stärken, klare Regeln auf Gesetzesstufe schaffen und die Rechte der Mietenden besser durchsetzbar machen. 


 

Der MV hat am 26. Mai ein Webinar für Journalist*innen zur Revision durchgeführt. Darin wurde eingeordnet, was die Vorlage konkret bedeutet, weshalb sie für die Mietzinsentwicklung relevant ist und warum der MV sie entschieden ablehnt. Eine Aufnahme des Webinars ist unter folgendem Link abrufbar.