27.10.2026
Fernwärme: Keine übersetzten Tarife auf dem Buckel der Mieterinnen und Mieter
Die Regionalgruppe Stadt Zürich des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich (MV Zürich) befürchtet massive Tariferhöhungen bei der Stadtzürcher Fernwärmeversorgung und appel-liert an den Gemeinderat, einen Marschhalt einzuschalten.
Motion fordert kundenfreundlichen Einheitstarif
Im Juni haben die Stadtzürcher Stimmberechtigten mit überwältigenden 80% einem Rahmenk-redit von 2.3 Milliarden Franken für einen breitflächigen Ausbau des Fernwärmenetzes zuge-stimmt, mit dem die Dekarbonisierung vorangetrieben und 60% der Haushalte erreicht werden sollen. 2022 wurde die Motion Kirstein (AL) – Leiser (FDP) überwiesen, die für das gesamte An-gebot – Fernwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), Energieverbund Altstetten-Höngg, Seewasser-Nutzung (Coolcity etc.) – einen kundenfreundlichen Einheitstarif verlangt.
Zehn Prozent Erhöhung 2027
Mittlerweile sind die Kommissionsberatungen zur Umsetzung der Motion abgeschlossen, und der Einheitstarif soll am 4. November 2026 vom Gemeinderat beraten werden. Für die KVA-Fernwärme hat der Stadtrat für 2027 bereits einen neuen Tarif beschlossen. Dieser sieht eine zehnprozentige Erhöhung vor, zudem wird der Anteil des unabhängig vom Verbrauch verlangten Leistungspreises von 20-30% auf 60-70% erhöht, was Energiesparen völlig unattraktiv macht.
Hohe Kapitalrendite statt Service Public-Tarif
Bisher operierte die noch bei Entsorgung und Recycling (ERZ) angegliederte KVA-Fernwärme – wie die Wasserversorgung und andere Werke – mit einem Service Public-Tarif, der auf den von der Finanzverwaltung verrechneten tatsächlichen Zinskosten basiert. Aktuell zahlt die Stadt für ihre ausstehenden Schulden durchschnittlich 1.25%, und dieser Satz wird den Werken eins zu eins weitergegeben. Mit der Tarifrevision 2027 und dem geplanten Einheitstarif wollen das Elektrizitätswerk Zürich (ewz) und der Stadtrat zu einem System übergehen, bei dem die Kapi-talkosten nach dem im regulierten Bereich des Strommarkts gängigen Modell Weighted Avera-ge Cost of Capital (WACC) berechnet werden. Aktuell basiert der WACC für Stromnetze auf einer angenommenen Verzinsung des Eigenkapitals von 5.58% und beträgt insgesamt 3.28%. Auf diesem Satz plant das ewz noch einen Zuschlag von 1%. Der resultierende Zinssatz von 4.28% liegt weit über den tatsächlichen Kapitalkosten von 1.25%. Hinzu kommt, dass sich ewz und Stadtrat hartnäckig weigern, den Tarif 2027 und den geplanten Einheitstarif dem Preis-überwacher vorzulegen, wie es das Gesetz bei behördlich festgelegten Tarifen zwingend ver-langt.
Kosten nicht einseitig auf Mieter*innen abwälzen
Bei der städtischen Fernwärme handelt es sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt mit einer langfristigen Optik. Kosten und Risiken in der Ausbauphase dürfen nicht einseitig via Tarife auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Diese verfügen beim Entscheid über den Ersatz der nicht mehr erlaubten Öl- und Gasheizungen über keinerlei Mitspracherechte und müssen das Preisdiktat des städtischen De-Facto-Monopolisten hinnehmen, falls sich ihre Vermieter-schaft für die Fernwärme entscheidet. Damit die angestrebte Dekarbonisierung unter sozial ver-träglichen Bedingungen zum Tragen kommt, muss die öffentliche Hand in der Ausbauphase ei-nen angemessenen Teil der Anlaufkosten übernehmen. In diesem Sinne fordert die Regional-gruppe Zürich des MV den Gemeinderat auf, einen Marschhalt einzuschalten und dem von ver-schiedenen Parteien gestellten Rückweisungsantragzuzustimmen, um die künftige Tarifpolitik grundsätzlich zu überdenken.
Niklaus Scherr, Vorstandsmitglied der MV-Regionalgruppe Stadt Zürich
044 241 77 18