02.09.2026
Anspruch auf tiefere Miete prüfen
Der Referenzzinssatz bleibt bei 1.25 Prozent. Haben Sie nach der letzten Senkung im September 2025 noch keine Mietzinsreduktion verlangt? Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob Sie Anspruch haben auf eine Senkung.
Der Referenzzinssatz wird seit 2008 vierteljährlich publiziert und folgt dem durchschnittlichen Hypothekarzins. 2023 kletterte er in zwei Schritten von 1.25 auf 1.75 Prozent, was für viele Mieterinnen und Mieter eine Mietzinserhöhung zur Folge hatte. Im März 2025 sank er zuerst auf 1.5 Prozent, im September 2025 dann auf 1.25 Prozent. Für viele Haushalte entstand damit ein Anspruch auf eine tiefere Miete. Sinkt der Referenzzinssatz um einen Viertelprozentpunkt, ergibt das in der Regel einen Senkungsanspruch von rund 3 Prozent.
Viele Vermietende erhöhen die Mieten bei einer Zinserhöhung. Aber nur ein Bruchteil von ihnen gibt auch Zinssenkungen weiter, indem sie den Mietzins entsprechend reduzieren. Die Mieterinnen und Mieter müssen selbst aktiv werden und eine Mietzinssenkung verlangen.
Mietzinsrechner prüft Anspruch
Damit möglichst viele von der Senkung profitieren können, stellen wir allen den Mietzinsrechner zur Verfügung. Mit ihm können Mieterinnen und Mieter mit wenigen Klicks überprüfen, ob sie Anspruch haben auf eine tiefere Miete.
Wichtig: geben Sie im Rechner das Datum des Briefs der letzten Mietzinsänderung ein und nicht das Datum des Inkrafttretens! Sonst kann der Rechner zu einem falschen Resultat kommen.
Seit der letzten Senkung wurden mit dem Mietzinsrechner rund 75’000 Mieten überprüft. Bei 67 Prozent hat der Rechner den Anspruch auf eine Senkung angezeigt. Dabei geht es im Durchschnitt um rund 65 Franken pro Monat.
- Mietzinsrechner: mzr.mieterverband.ch
- Fragen und Antworten zum Thema: www.mieterverband.ch/senkung