02.06.2026

MV Zürich

Kantonale Wohnvorlagen: Unsere Abstimmungsempfehlung

Am 14. Juni 2026 entscheidet die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich über drei wohnpolitische Vorlagen. Lesen Sie hier die Abstimmungsempfehlung des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich.

Vorlage 2: Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»

www.chance-wohneigentum.ch

Worum geht es?

Die Wohneigentums-Initiative verlangt, dass bei Wohnbauprojekten, an denen sich der Kanton oder Gemeinden beteiligen, gleich viel Wohneigentum wie Mietwohnungen entstehen muss. So entstehendes Wohneigentum müsste von Kanton oder Gemeinden ohne Gewinn verkauft werden. Heute werden bei der kantonalen Wohnbauförderung vor allem Mietwohnungen gefördert.

Wer hat die Initiative lanciert?

Hauseigentümerverband Zürich (HEV)

Unsere Empfehlung

Nein

Warum?

Wohneigentum ist – selbst bei einem Verkauf zu Investitionskosten – für Personen mit tieferem Einkommen in der Regel unerschwinglich. Die Initiative würde darum zu einer ungerechten Begünstigung einzelner führen. Insbesondere auch, weil nach Ablauf von 30 Jahren das durch staatliche Unterstützung verbilligt erworbene Wohneigentum zum Marktpreis verkauft werden dürfte. Der so erzielte Gewinn fliesst vollumfänglich zu Privaten. Für diejenigen, die sich auch staatlich verbilligtes Wohneigentum nicht leisten können, werden nach Annahme der Initiative weniger preisgünstige Mietwohnungen geschaffen. Denn mit den gleichen öffentlichen Mitteln könnte künftig nur noch halb so viel Mietwohnraum für diese Bevölkerungsgruppe geschaffen werden. 

Vorlage 3: Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») und Gegenvorschlag

www.wohnungsinitiative.ch

Worum geht es?

Mit der «Wohnungsinitiative» soll der Kanton eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen, insbesondere durch die die Gründung einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Wohnbaugesellschaft. Diese baut selbst Wohnungen und gibt Bauland im Baurecht ab. Das ist vor allem dort sinnvoll, wo es bereits Genossenschaften, Stiftungen oder andere gemeinnützige Wohnbauträger gibt,  die gestärkt werden sollen. An Orten, wo es keine Genossenschaften gibt, baut die kantonale Wohnbaugesellschaft selbst. 
Der Gegenvorschlag von Kantonsrat und Regierungsrat strebt ebenfalls ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot an. Er fordert vom Regierungsrat innerhalb von drei Jahren konkrete Massnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum und zur Dämpfung der Mietpreisentwicklung.

Wer hat die Initiative lanciert?

Grüne Kanton Zürich

Unsere Empfehlung

Ja zur Initiative
Nein zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Initiative

Warum?

Die Initiative schafft echten, dauerhaft günstigen Wohnraum: Mehr gemeinnützige Wohnungen ohne Renditezwang bedeuten Mieten, die für normale Haushalte tragbar sind. Der Gegenvorschlag bleibt hingegen unverbindlich – er verpflichtet zu nichts Konkretem, sondern stellt lediglich Gesetzesvorlagen in Aussicht und will vor allem dafür sorgen, dass Investor*innen leichter bauen können.

Vorlage 4: Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» und Gegenvorschlag

www.wohnraum-schuetzen.ch

Worum geht es?

Die Wohnschutz-Initiative ermöglicht Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Mietpreise nach Ersatzneubauten, Umbauten und Renovierungen befristet begrenzen zu können und dies über die Baubewilligung zu regeln. Auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen kann von den Gemeinden beschränkt werden. So soll sichergestellt werden, dass für breite Bevölkerungskreise finanziell tragbare Wohnungen erhalten bleiben.
Der Gegenvorschlag des Kantonsrates, der auch vom Regierungsrat unterstützt wird, sieht in allen Gemeinden bei grösseren Bauvorhaben klare Auflagen für Vermieterinnen und Vermieter vor, damit Leerkündigungen möglichst vermieden werden.

Wer hat die Initiative lanciert?

Mieterinnen- und Mieterverband Zürich

Unsere Empfehlung

Ja zur Initiative
Nein zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Initiative

Warum?

Die Wohnschutz-Initiative ermöglicht Gemeinden, ihre Bevölkerung vor unfairen Leerkündigungen zu schützen. Sie bremst die Verdrängung langjähriger Anwohner*innen und sorgt dafür, dass preisgünstige Wohnungen erhalten bleiben. Der Gegenvorschlag sieht zahnlose Auflagen für Vermieter*innen bei grösseren Bauvorhaben vor, die an der Wohnungsnot nichts ändern werden. In seltener Einigkeit sagen deshalb Vertretende von links bis rechts: «Der Gegenvorschlag taugt nichts!»