01.09.2015

Referenzzinssatz bleibt bei 1.75 Prozent

Sehr viele Mieterinnen und Mieter nutzten seit der Senkung vom Juni 2015 die Mietzins-Checkups des Mieterverbands.

Im vergangen Juni sank der Referenzzinssatz auf das Allzeittief von 1.75 Prozent. Der Mieterinnen- und Mieterverband wurde von Anfragen überhäuft - viele Mietenden müssen von sich aus eine Mietzinssenkung verlangen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte handeln: Die Zinsen bleiben tief und die Mieterinnen und Mieter sollen profitieren können. 

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent. Der Durchschnittssatz aller Hypotheken ist weiter am Sinken und liegt jetzt noch bei 1.83 Prozent. Die Zinsen bewegen sich also weiter nach unten und der Referenzzinssatz bleibt stabil auf seinem Allzeittief. Wer eine Senkung einfordert, muss nicht damit rechnen, dass der Mietzins rasch wieder ansteigen könnte.

Mietzins-Checkups des Mieterverbands rege genutzt

Der MV rief nach der Senkung des Referenzzinssatzes von Anfang Juni die Mieterinnen und Mieter auf, eine Mietzinssenkung einzufordern. Die Sektionen wurden von Anfragen überhäuft, da viele Mieterinnen und Mieter Fragen zum Vorgehen bei einer Senkung und zu Ausflüchten der Vermieterschaft hatten. Die Mietenden wollen von den tiefen Zinsen profitieren können – diese haben sich seit 2009 fast halbiert. Die Zinsen für Hypotheken und für das Eigenkapital sind der mit Abstand grösste Kostenfaktor in der Mietzinsberechnung. Die Mieten hätten in den letzten Jahren kontinuierlich sinken müssen, sie sind aber seit 2009 durchschnittlich um 7 Prozent gestiegen. 

Wer keine Mietzinssenkung erhalten hat und, muss aktiv werden und eine Mietzinssenkung einfordern. Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet auf www.mieterverband.ch Informationen und Musterbriefe an sowie ein Tool zur Berechnung des Senkungsanspruchs. Bei Unsicherheiten können sich Mitglieder gratis von den Sektionen des MV beraten lassen.