14.06.2023
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MV  | 
Medienmitteilung

Eigenmietwert: Bevorzugung der Hauseigentümer*innen auf Kosten der Mieter*innen

Der Nationalrat hält beim Eigenmietwert an zahlreichen Abzugsmöglichkeiten für Hauseigentümer*innen fest. Dies führt zu drastischen Steuerausfällen und begünstigt die Eigentümer*innen auf Kosten der Mieter*innen, die bereits heute benachteiligt sind. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) lehnt daher den vorgeschlagenen Systemwechsel beim Eigenmietwert klar ab.

Gemäss der Bundesverfassung sollen Mieter*innen und Hauseigentümer*innen bei gleicher Einkommens- und Vermögenssituation steuerlich gleich belastet werden. «Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts bei der gleichzeitigen Beibehaltung zahlreicher Abzugsmöglichkeiten erhalten die Hauseigentümer gleich ein doppeltes Geschenk. Dieses führt zu einer noch stärkeren Ungleichbehandlung der Mieterinnen gegenüber den Hauseigentümern und massiven Steuerausfällen auf allen Ebenen», sagt MV-Präsident Carlo Sommaruga.

Der Ständerat muss korrigieren

«Diese Vorlage ist völlig einseitig und inakzeptabel. Der Ständerat muss jetzt korrigierend eingreifen. Es kann nicht sein, dass die Mieterinnen einmal mehr benachteiligt werden», sagt MV-Vizepräsident Michael Töngi. Obwohl der neue Vorschlag weniger drastisch ist als der im letzten Herbst vom Nationalrat abgelehnte, hält er dennoch an zahlreichen Abzugsmöglichkeiten für die Hauseigentümer*innen fest. Insbesondere soll es möglich sein, Schuldzinsen in Höhe von bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abzuziehen. Die dadurch in Kombination mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Steuerausfälle wären drastisch. Selbst bei einem weiteren Zinsanstieg über mehrere Jahre würden sie jährlich über eine Milliarde Franken betragen.

Systematische Benachteiligung der Mieter*innen wird verstärkt

Diese Ausfälle zeigen, dass die Vorlage die Eigentümer*innen deutlich bevorzugt - auf Kosten der Mieter*innen. Dabei wird bereits heute der Eigenmietwert deutlich zu tief berechnet und damit werden die Mieter*innen im Vergleich zu den Eigentümer*innen steuerlich systematisch benachteiligt.