01.03.2023
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MV  | 
Medienmitteilung

Der Referenzzinssatz ist unverändert – noch!

Heute früh hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz unverändert auf dem Stand von 1.25% bleibt. Doch eine Erhöhung ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Folge daraus: Zahlreiche Mietzinserhöhungen. Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssen sich Mieter*innen schnell wehren. Der Mieterinnen- und Mieterverband steht dafür bereits jetzt mit Unterstützungsangeboten bereit.

Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes ist eine schlechte Nachricht für Mieter*innen, weil viele Vermieter*innen diesen Anstieg für Mietzinserhöhungen nutzen werden. Es ist aber bei weitem nicht jede Erhöhung des Mietzinses zulässig, Vermieter*innen dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt das Gesetz.

Wer sich nicht rechtzeitig wehrt, bezahlt dauerhaft zu viel Miete

Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssen sich Mieter*innen schnell mit einer Anfechtung wehren – nämlich innert 30 Tagen ab Erhalt der Erhöhungsanzeige. Wird die Frist verpasst, gilt der neue Mietzins als akzeptiert. Zudem ist er auch die Basis für zukünftige Mietzinsanpassungen – und die kommen mit dem erwarteten weiteren Ansteigen des Referenzzinssatzes unweigerlich.

Was tun bei überhöhtem Mietzins?

Mieter*innen haben das Recht und die Möglichkeit, eine Mietzinserhöhung anzufechten. Das sollten sie unbedingt innert der 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Das Schlichtungsverfahren ist ein lai*innenfreundliches und kostenloses Verfahren.

Unterstützung bei der Überprüfung des Mietzinses

Damit Mieter*innen einfach, schnell und selbständig ihre Mietzinserhöhung überprüfen können, hat der Mieterinnen- und Mieterverband ein einfach zu bedienendes Berechnungstool entwickelt. Dieser Mietzinsrechner ist unter mieterverband.ch/mze aufrufbar. Mieter*innen können dort nicht nur ihre Mietzinserhöhung überprüfen, sondern sich auf Wunsch auch ein personalisiertes Schreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde erstellen. 
Das kann sich auch schon vor dem Anstieg des Referenzzinssatzes lohnen – auch heute werden aufgrund von Teuerung und Kostensteigerung schon Mieten erhöht – unser Rechner ist parat.

Alle relevanten Informationen zum Thema hat der Mieterinnen- und Mieterverband zudem kostenlos auf www.mieterverband.ch/mietzinserhoehung zusammengestellt. Zudem bietet er in seinem Webshop mieterverband.ch/shop die frisch aufgelegte, überarbeitete Broschüre «Mietzinserhöhung» an.