29.10.2020
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MV  | 
Corona-Krise

Corona-Krise: Geschäfte werden wieder stark eingeschränkt. Was ist mit der Miete?

Am 28. Oktober hat der Bundesrat das Leben in der Schweiz wieder drastisch eingeschränkt. Geschäftslokale müssen schliessen oder werden stark eingeschränkt. Was gilt jetzt für die Geschäftsmieten?

Aufgrund der neu verhängten Massnahmen durch den Bundesrat bzw. meinen Kanton zur Bekämpfung des Coronavirus musste ich mein Geschäftslokal erneut schliessen. Muss ich meine Miete trotzdem bezahlen?

Sollte Ihr Geschäftslokal erneut von den Restriktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus betroffen sein, ist unseres Erachten die Miete nicht geschuldet. Dies aufgrund derselben rechtlichen Argumentation wie bereits beim Lockdown im Frühling. Hier finden Sie unsere Argumentation und Musterbriefe, mit denen Sie um einen (Teil-)Erlass der Geschäftsmiete ersuchen können. Die Rechtsprechung hat sich zu dieser Frage nach wie vor nicht geäussert. Kontaktieren Sie deshalb Ihre Vermieterschaft und versuchen Sie mit ihr gemeinsam eine Mietsenkung auszuhandeln. Ist Ihre Vermieterschaft nicht verhandlungsbereit, lassen Sie sich vom Mieterinnen- und Mieterverband juristisch beraten.

Aufgrund der neu verhängten Massnahmen durch den Bundesrat bzw. meinen Kanton zur Bekämpfung des Coronavirus musste ich die Öffnungszeiten und Modalitäten meines Geschäftslokals stark einschränken. Kann ich deshalb eine Reduktion der Miete verlangen?

Das hängt von den Einschränkungen ab, von denen Sie konkret betroffen sind. Damit Sie die gleichen Argumente wie bei einer kompletten Schliessung vorbringen können, müssen die Einschränkungen erheblich sein. Eine massive Beschränkung der Anzahl der möglichen Kund*innen oder der Öffnungszeiten sind unseres Erachtens Gründe für eine teilweise Reduktion der Miete. Die Rechtsprechung hat sich zu dieser Frage nach wie vor nicht geäussert. Kontaktieren Sie deshalb Ihre Vermieterschaft und versuchen Sie mit ihr gemeinsam eine Mietsenkung auszuhandeln. Ist Ihre Vermieterschaft nicht verhandlungsbereit, lassen Sie sich vom Mieterinnen- und Mieterverband juristisch beraten.