17.12.2020
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Geschäftsraummieten während des Lockdowns: Wie geht es jetzt weiter?

Wer seine Geschäftstätigkeit wegen der gegen die Covid-19-Epidemie ergriffenen Massnahmen nicht oder nur eingeschränkt ausüben konnte, muss jetzt den Rechtsweg beschreiten.

Bekanntlich wurde das Covid-19-Geschäftsmietegesetz vom Parlament abgelehnt. Damit wurde eine politische Lösung für die Geschäftsraummieten endgültig versenkt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für Geschäftsraummieter*innen, die während des Lockdowns ihre Geschäfte ganz oder teilweise schliessen mussten, nichts mehr getan werden kann. Hier ein paar nützliche Tipps für betroffene Geschäftsraummieter*innen.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Unsere Rechtsberater*innen stehen Ihnen bei der Rückforderung der Mietzinse, die Sie während des Lockdowns bezahlt haben, beratend zur Seite. Für Mitglieder ist eine solche Beratung kostenlos.

Machen Sie von kantonalen Unterstützungsmassnahmen Gebrauch

Mehrere Kantone bieten Lösungen zur Aufteilung der Miete zwischen Mieter- und Vermieterschaft an und übernehmen dabei einen Teil der Miete. Wir empfehlen Ihnen dringend, von diesen Unterstützungsmassnahmen Gebrauch zu machen. Sie greifen schnell und können Liquiditätsengpässe entschärfen. Zudem bestehen gute Chancen, dass diese im Falle eines erneuten Lockdowns verlängert werden.

Rechtliche Schritte einleiten

Bietet Ihr Kanton keine Unterstützung an, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass Mieter*innen von Geschäftsräumlichkeiten den Mietzins nicht oder nur teilweise schulden, solange sie ihre Geschäftstätigkeit wegen der gegen die Covid-19-Epidemie ergriffenen Massnahmen nicht oder nur eingeschränkt ausüben konnten (vgl. unser Rechtsgutachten zum Thema). Es liegt nun an Ihnen, auf dem gerichtlichen Weg eine Mietzinsreduktion während des Lockdowns einzufordern.

Je nachdem, ob Sie während des Lockdowns die Miete bezahlt haben oder nicht, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Auch wenn Sie Ihre Miete immer bezahlt haben, ist noch nichts verloren: Sie können noch immer juristisch dagegen vorgehen.  

Ein Gerichtsverfahren kann lange dauern und kostspielig sein. Gratis ist aber auf jeden Fall die Schlichtungsbehörde als erste Instanz. Unter Umständen können Sie sich bereits anlässlich der Schlichtungsverhandlung mit der Vermieterschaft auf eine faire Lösung einigen. Der MV unterstützt Sie gerne in diesem Prozess!