10.09.2015
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Kantonswappen: HEV täuscht die Mieter

Wie eng im Tiefsteuerkanton Schwyz der Filz zwischen Behörden und Hauseigentümern ist, zeigt folgende Geschichte.

Oben prangt das Schwyzer Kantonswappen. Daneben steht: «Schwyzer Mietvertrag für Wohnräume. Herausgegeben vom Hauseigentümerverband Schwyz». Seit Jahren ist dieser Mietvertrag im Zentralschweizer Kanton weit verbreitet. Er erweckt mit dem Wappen den Anschein, als sei er ein amtliches Dokument. Mitnichten! Es handelt sich nicht einmal um einen paritätischen Mietervertrag, also um einen, den Mieter und Hauseigentümer gemeinsam herausgegeben hätten. Es ist schlicht und einfach ein einseitiger, nur vom HEW Schwyz erstellter Vertrag.

Mietvertrag mit widerrechtlichen Bestimmungen

Gegenstand der Täuschung: HEV muss das Kantons-Wappen aus dem Mietvertrag entfernen.
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Gegenstand der Täuschung: HEV muss das Kantons-Wappen aus dem Mietvertrag entfernen.

Und was für einer! Denn bei genauem Hinsehen enthält er in den Allgemeinen Bestimmungen für die Mietenden widerrechtliche und nachteilige Bestimmungen. Insbesondere beim so genannten Kleinen Unterhalt, also bei jenen kleineren Kosten für Reparaturen, welche die Mietenden selber berappen müssen. So überbindet der Vertrag (in Ziff. 4B) den Mietenden die Kosten eines Serviceabonnements, eines Wartungsservices, den Ersatz oder die Reparatur von Schaltern, Steckdosen, Rollladen- und Sonnenstorengurten oder auch das Entstopfen von Abwasserleitungen. Dafür sind aber besondere Fachkenntnisse erforderlich. Ist dies der Fall, muss der Vermieter die Kosten selber übernehmen. Auch eine Limite von 200 Franken vorzusehen ist unzulässig.

MV Schwyz stösst Sache im Parlament an

Widerrechtlich ist sodann die Bestimmung in Ziff. 6A, wonach der Mieter nur dann eine Entschädigung für seine Investition verlangen kann, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter hat aber schon von Gesetzes wegen einen solchen Anspruch, also auch ohne schriftliche Vereinbarung. Weitere fragwürdige Bestimmungen finden sich in den Ziff. 18  (vorzeitige Rückgabe) sowie 19A (Rückgabe). MV-Geschäftsleiter Harald Stockmaier hatte schon vor zwei Jahren auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Dies veranlasste MVSZ-Präsident und SP-Kantonsrat Andreas Marty damals zu einer Anfrage im Schwyzer Parlament.

Regierung schiebt Sache auf die lange Bank

Und hier zeigte sich der wahre Skandal. Anstatt den Etikettenschwindel anzuerkennen, sofort beim HEV zu intervenieren und ihm die Täuschung mit dem amtlich scheinenden Vertrag zu verbieten, schob die Regierung die Sache auf die lange Bank. Sie versprach vage, mit dem HEV Kontakt aufzunehmen, aber hatte sogar noch den Nerv zu schreiben: «Ob hier eine Täuschung vorliegt, ist fraglich und kann nicht abschliessend beurteilt werden.» Deutlicher hätte die Regierung ihre herablassende Art gegenüber den Mietenden nicht unter Beweis stellen können. Dabei meldeten sich beim MV Schwyz immer mehr Personen, die meinten, es handle sich um einen Mietvertrag des Kantons. 

Ein volles Jahr geschah so gut wie nichts, bis Andreas Marty im Parlament nachdoppelte und mit einer Beschwerde drohte. Erst jetzt konnte die Regierung nicht mehr anders. Volkswirtschaftsdirektor Kurt Zibung (CVP) «einigte» sich mit dem HEV innert zwei Wochen, dass dieser ab September das Schwyzer Wappen nicht mehr verwendet und auch auf die täuschende Verwendung des Namens «Schwyz» verzichtet. Streng juristisch gesehen müsste der HEV nun auch noch ein gerichtliches Nachspiel gewärtigen. Denn was er da tat, kommt einer Täuschung samt Missbrauch amtlicher Zeichen gleich. Doch im Reich von «Hüsli-Toni», dem ehemaligen HEV-Chef Toni Dettling, wird das kaum passieren. Zu gross ist hier der Traditionsfilz zwischen Kanton und Eigentümern. Offen ist, was mit dem widerrechtlichen Vertrag passiert. Mietende sind jedenfalls nicht an falsche Bestimmungen gebunden. Es gilt das Mietrecht.