10.12.2013
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MV  | 
Miettipp

Darf der Vermieter meine Wohnung betreten?

Der Vermieter darf nur in gesetzlich eng umschriebenen Ausnahmefällen die Wohnung des Mieters betreten.

«Darf der Vermieter meine Wohnung besichtigen?» Diese Frage ist bei den Beratungsstellen des Mieterinnen- und Mieterverbands ein Dauerbrenner. Gemäss Art. 257h OR darf der Vermieter Ihre Wohnung betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Gestützt darauf kann er beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen, um die Wände auf Feuchtigkeitsschäden zu überprüfen. Sind grössere Umbauarbeiten geplant, darf er Ihre Wohnung zusammen mit Handwerkern ebenfalls besichtigen. Dasselbe gilt, wenn Sie ausziehen oder wenn die Liegenschaft verkauft wird. Dann darf der Vermieter Kauf- oder Mietinteressenten durch Ihre Wohnung führen. Nicht zulässig ist hingegen eine Inspektion, ob Sie ordentlich putzen und aufräumen. Die Ordnung in Ihrer Wohnung geht den Vermieter nichts an, solange Sie darin keine feuergefährlichen Gegenstände stapeln oder haufenweise stinkenden Müll vergammeln lassen.

 

Rechtzeitig ankündigen

Seinen Besuch muss der Vermieter rechtzeitig nach einer ungeschriebenen Regel mindest 24 bis 48 Stunden im Voraus ankündigen. Gemäss Art. 257h OR hat er bei einer Besichtigung zudem «auf die Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen». Das heisst, Sie können den Zutritt verweigern, wenn Ihnen der angekündigte Termin speziell ungelegen kommt. Teilen Sie das dem Vermieter rechtzeitig mit. Am besten schlagen Sie dabei gleich einen andern Zeitpunkt vor.