02.03.2020
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MV  | 
Mietzinssenkung

Der Referenzzinssatz ist gesunken – Ihre Miete auch?

Der Referenzzins ist am 2. März 2020 auf 1,25% gesunken – ein neues Rekordtief. Praktisch alle Mieterinnen und Mieter haben nun Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Da nur wenige Vermieter*innen von sich aus den Mietzins senken, müssen Sie selbst aktiv werden.

Mietzins-Check durch Ihren örtlichen MV

Haben Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung? Überprüfen Sie zunächst Ihren Anspruch: Nutzen Sie dazu den Mietzins-Check Ihres örtlichen Mieterinnen- und Mieterverbands:

MV Aargau
MV Basel
MV Baselland
MV Bern
MV Deutschfreiburg
MV Kanton Glarus
MV Graubünden

MV Luzern NW OW UR
MV Ostschweiz
MV Schaffhausen
MV Schwyz
MV Kanton Solothurn
MV Zug
MV Zürich

Oder nutzen Sie unseren Mietzinsrechner und schauen Sie, wie viel Miete Sie sparen können.

Verlangen Sie eine Mietzinssenkung – mit unserem Musterbrief

Sie haben Anspruch auf eine Mietzinssenkung? Dann müssen Sie jetzt selber aktiv werden: In unserem Ratgeber Mietrecht finden Sie eine Anleitung und Musterbriefe, wie Sie ein Senkungsbegehren stellen.

Unter folgendem Link können Sie unseren Musterbrief herunterladen – und sich von uns per E-Mail-Erinnerungen ganz einfach an Fristen und Termine erinnern lassen.

Mit Nachbar*innen sprechen und Infoflyer für Mietzinssenkung verteilen

Vermieter*innen kommen ihrer Verpflichtung eher nach, wenn mehrere Hausbewohner*innen ein Herabsetzungsbegehren senden. Reden Sie mit Ihren Nachbar*innen und erklären Sie ihnen, wie einfach es ist, mit einem Brief eine Senkung zu verlangen. Hier können Sie kostenlos unseren Infoflyer bestellen und in Ihrer Nachbarschaft verteilen.

Mietzinssenkung bei Veränderung des Referenzzinssatzes

Wie Sie zu einer Mietzinssenkung kommen, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz gesunken ist (28 Seiten)