20.07.2020
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MV

Covid-19-Geschäftsmietegesetz

Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) hat sich an der Vernehmlassung zum neuen Geschäftsmietegesetz beteiligt. Dieses verlangt, dass von den Lockdown-Schliessungen betroffene Geschäfte einen Mieterlass von 60 Prozent erhalten. Diese Lösung geht hinter die politische Kompromiss-Forderung des MV zurück, der verlangt hatte, dass die Mieterseite maximal 30 Prozent der Geschäftsmieten übernehmen müssen. Die Lösung verkennt zudem, dass juristisch für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist und dies gerichtlich eingefordert werden kann. Dies hatte ein vom MV in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt.

Dennoch bietet das Gesetz einem Grossteil der von den Covid19-Massnahmen betroffenen Geschäftsmieter*innen eine gewisse finanzielle Entlastung und würde mithelfen, Konkurse und Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Noch ist das Gesetz jedoch nicht endgültig unter Dach und Fach. Das Parlament muss es noch beraten und verabschieden. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert den Bundesrat auf, das befristete Gesetz nun so rasch wie möglich zur Abstimmung zu bringen. Wenn das Gesetz dringlich erklärt wird, könnte es sofort in Kraft treten und damit würde die nötige Hilfe baldmöglichst bei den Betroffenen eintreffen. Denn viele Restaurants, Coiffeursalons, Praxen und andere Geschäfte sind dringend auf Unterstützung angewiesen, wollen sie nicht Konkurs gehen.