Die Ombudsstelle des MV Deutschschweiz

Was ist die Ombudsstelle des MVD?

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein MV-Mitglied mit den Dienstleistungen oder der Beratung seiner Sektion nicht zufrieden ist, und auch das Gespräch mit den Verantwortlichen der Sektion keine Klärung bringt. In diesem Fall kann sich das Mitglied an die Ombudsstelle des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz wenden. 

Die Ombudsstelle besteht aus einer Ombudsperson und zwei Stellvertreter*innen. Sie sind unabhängig, das heisst, sie haben in keiner MV-Sektion ein Amt oder eine Funktion inne. Meldet sich ein Mitglied aus dem Wohnkanton der Ombudsperson, so kommt die Stellvertretung aus einem anderen Kanton zum Einsatz.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Die Mitglieder der 13 Deutschschweizer Sektionen des Mieterinnen- und Mieterverbands können sich an die Ombudsstelle wenden.

Wie muss ich vorgehen?

Wenn Sie sich von Ihrer MV-Sektion nicht korrekt behandelt fühlen, suchen Sie zuerst das Gespräch mit den Verantwortlichen Ihrer Sektion. Erst wenn dieses zu keinem Ergebnis führt, nehmen Sie mit der Ombudsstelle per E-Mail oder Telefon Kontakt auf. Die Kontaktinfos finden Sie unten auf dieser Seite.

Wie läuft das Verfahren mit der Ombudsstelle ab?

Nachdem Sie Ihren Fall geschildert haben, wird die Ombudsperson zuerst abklären, ob Sie bereits erfolglos das Gespräch mit Ihrer Sektion gesucht haben. Ist dies der Fall, so wird die Ombudsperson Sie um weitere Infos und Unterlagen bitten.

Die Ombudsperson wird auch Ihre Sektion um eine Stellungnahme und eventuell nähere Informationen bitten – dazu braucht sie aber Ihr Einverständnis. Die Ombudsperson wendet sich nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an die Sektion.

Falls dies sinnvoll erscheint, kann die Ombudsperson beide Parteien zu einem Vermittlungsgespräch an einem neutralen Ort einladen.

Am Ende des Verfahrens informiert die Ombudsstelle beide Parteien über das Ergebnis ihrer Prüfung der Sachverhalte. Sie macht nach Möglichkeit einen Vermittlungsvorschlag. Ist eine Vermittlung nicht möglich, gibt die Ombudsstelle Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ab.

Kontakt

Per E-Mail: info@mv-ombudsstelle.ch

Per Telefon: 043 243 40 48 (Mittwoch 9–11:30 Uhr und 14–16:30 Uhr)