Schlichtungsbehörden

In unserem Adressverzeichnis finden Sie die Kontakte zu den Schlichtungsbehörden in der gesamten Schweiz. Um den für Sie zuständigen Kontakt zu finden, geben Sie als Mieterschaft den Namen oder die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein. Zuständig bei  mietrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils die Schlichtungsbehörde der Gemeinde am Ort der Mietsache.

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Praxis ist teilweise unterschiedlich

Grundsätzlich sind die Schlichtungsbehörden zur Beratung beider Mietparteien verpflichtet, üben darin aber in der Regel Zurückhaltung. Lassen Sie sich als Mieterschaft vorgängig durch den Mieterinnen- und Mieterverband beraten. Das Verfahren der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Mietrecht unter dem Top Thema Schlichtungsbehörde.

Ausserdem machen wir darauf aufmerksam, dass die angewandte Praxis der Schlichtungsbehörden lokal unterschiedlich sein kann. Bestimmungen, die für den gesamten Kanton zutreffen, sind in unserer Auflistung jeweils am Anfang aufgeführt. Meist finden Sie hier auch Links zur Website und zur Gesetzessammlung des entsprechenden Kantons.

Neben der Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail etc., finden Sie weitere Angaben zur Praxis der betreffenden Schlichtungsbehörde.

Kündigungstermine

Massgebend ist der vertragliche Kündigungstermin. Dort wo im Vertrag kein Kündigungstermin genannt ist, gelten die ortsüblichen Termine. Diese sind, soweit gemeldet, bei den jeweiligen Schlichtungsbehörden aufgeführt. Da sich immer stärker die Kündigungstermine «Ende jeden Monats ausser 31.12.» durchsetzt, sind bei einigen Schlichtungsbehörden Praxisänderungen vorgesehen.

Allgemeine Kostensteigerungen

Unter die allgemeine Kostensteigerung (auch Unterhaltspauschalen) fallen Erhöhungen von Gebühren, Liegenschaftssteuern, Baurechtszinsen, Versicherungsprämien sowie die Erhöhung von Unterhaltskosten. Mehr dazu siehe im Glossar unter allgemeine Kostensteigerung.