Hausverkauf
- Bestehende Mietverträge gehen automatisch an den neuen Eigentümer über
- Neue Mietverträge unbedingt vom Mieterverband begutachten lassen
- Für Wohnungsbesichtigungen genaue Termine vereinbaren
Kann der bisherige Vermieter beim Hausverkauf kündigen?
Ja. Solange die Liegenschaft dem bisherigen Vermieter gehört, kann er die Mietverträge kündigen wegen Hausverkauf. Ob die Kündigung rechtlich gültig ist, muss in jedem Einzelfall genau angeschaut werden. Lassen Sie sich als Mieterin oder Mieter unbedingt vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) beraten. Verpassen Sie dazu keinesfalls die 30-tägige Frist für die Anfechtung der Kündigung durch den Vermieter bei der Schlichtungsbehörde.
Wohnungsbesichtigung beim Hausverkauf durch Kaufinteressenten
Grundsätzlich müssen Mieter Besichtigungen der Wohnung durch Kaufinteressenten dulden, bis der Verkauf zustande gekommen ist. Der Vermieter muss die Termine jedoch im Voraus anmelden und auf die private Sphäre des Mieters Rücksicht nehmen. Der Mieter hat das Recht, bei der Besichtigung anwesend zu sein. Geben Sie dem Vermieter dazu möglichst genau an, zu welchen Zeiten und Tagen Sie die Wohnung zeigen können. Sie können sogar eine angemessene Mietzinsreduktion verlangen für die Zeit der Besichtigung, da Sie in dieser Zeit die Wohnung nur eingeschränkt nutzen können.
Unterlagen & Tools
Fotos Ihrer Wohnung
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) vertritt die Ansicht, dass der Vermieter die Wohnung nicht gegen den Willen des Mieters fotografieren darf. Dazu gab es vor dem Erstbezug Gelegenheit. Wenn noch keine Fotos vorhanden sind, kann der Mieter zumindest verlangen, die Wohnung nur nach Absprache mit ihm zu fotografieren. Gegenstände können vom Mieter verhüllt oder weggestellt werden.
Neuer Eigentümer übernimmt bestehende Mietverträge
Der neue Eigentümer übernimmt automatisch alle bestehenden Verträge sobald er im Grundbuch eingetragen ist, auch wenn im Mietvertrag noch der Name des bisherigen Vermieters steht. Ein neuer Mietvertrag ist somit nicht nötig. Nicht auszuschliessen ist, dass der neue Eigentümer mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag zu schlechteren Konditionen abzuschliessen versucht. Oft wird der Mietzins angehoben, oder hinter einem unveränderten Mietzins verbirgt sich eine schlechtere Berechnungsgrundlage (z. B. Referenzzins). Für den Mieter besteht keine Pflicht den neuen Vertrag zu unterzeichnen. Der alte Mietvertrag bleibt weiterhin auch ohne Unterzeichnung des neuen Mietvertrages gültig. Sämtliche Vertragsänderungen muss der Vermieter auf einem amtlichen Formular bekannt geben. Sie haben dann 30 Tage Zeit, diese bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen anzufechten. Lassen Sie in solchen Fällen unbedingt sämtliche Unterlagen durch den MV begutachten.
Kann mir der neue Eigentümer kündigen?
Mit der Übernahme der bestehenden Mietverträge ist der neue Eigentümer auch an die dort festgelegten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gebunden. Er kann aber unmittelbar nach dem Erwerb des Hauses wegen dringendem Eigenbedarf davon abweichen und unter Einhaltung von einer Frist von mind. 3 Monaten (bei Geschäftsräumen 6 Monaten) auf den nächstmöglichen gesetzlichen Kündigungstermin kündigen. Verpasst er diese Frist, ist er wieder an die vertraglichen Kündigungsfristen und -termine gebunden. Die Kündigung können Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen Ihres Wohnbezirkes wegen Missbräuchlichkeit anfechten und eine angemessene Erstreckung verlangen, wenn Sie Härtegründe vorweisen können.
Fallbeispiele aus dem Alltag
- Wohnungsbesichtigung: Darf der Vermieter vor meinem Auszug Mietinteressenten meine Wohnung zeigen?
- Kauf bricht Miete: In der Schule habe ich seinerzeit vom Grundsatz «Kauf bricht Miete» gehört. Muss ich meine Mietwohnung also verlassen, wenn die Liegenschaft verkauft wird?
- Wohnung fotografieren: Der Vermieter will meine Wohnung fotografieren, um sie nach meinem Auszug neu zu vermieten. Darf er das?
- Alte Rechnungen: Ich habe meinem früheren Vermieter ein Depot bar übergeben, das er nie auf einem Sperrkonto hinterlegte. Nun hat er die Liegenschaft verkauft. Kann ich das Depot vom neuen Vermieter zurückverlangen?
- Erbengemeinschaft: Mein Vermieter ist gestorben. Wem gehört nun das Haus?
- Liegenschaftsbesitzer: Ich weiss gar nicht, wem das Haus gehört, in welchem ich zur Miete wohne. Wie kann ich das herausfinden?
- Mietzinserhöhung nach Hausverkauf: Mein bisheriger Vermieter hat das Haus verkauft. Muss ich jetzt mit einer Mietzinserhöhung rechnen?
- Nutzniessung an Liegenschaft: Mein betagter Vermieter hat das Haus seiner Tochter übertragen. Wer von beiden ist nun mein Vermieter?
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Wie Sie richtig kündigen, wie Sie eine Kündigung anfechten und zu einer Mieterstreckung kommen (28 Seiten)
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