Wohnungsbesichtigung
Darf der Vermieter vor meinem Auszug Mietinteressenten meine Wohnung zeigen?
Ja, gemäss Art. 257h OR darf er das. Er muss die Wohnungsbesichtigungen aber so organisieren, dass Sie möglichst wenig belästigt werden. Dabei muss er auch auf Ihren Terminkalender Rücksicht nehmen. Im Gegenzug müssen Sie eine gewisse Flexibilität zeigen und können nicht jeden vorgeschlagenen Termin ablehnen.
Gesetzliche Grundlagen:
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