Wohnung fotografieren
Der Vermieter will meine Wohnung fotografieren, um sie nach meinem Auszug neu zu vermieten. Darf er das?
Nein! Viele Vermieter illustrieren zwar die Ausschreibung einer Wohnung im Internet durch Fotos, auf welchen auch die Möbel und andere Einrichtungsgegenstände der bisherigen Mieterinnen und Mieter zu sehen sind. Das ist aber ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Sie müssen es nicht hinnehmen, dass Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung im Internet oder einer Vermietungsdokumentation erscheinen.
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