Vorzeitiger Auszug bei Kündigung
Ich möchte die Kündigung nicht anfechten, weil ich eine Wohnung in Aussicht habe. Mein Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bis zum von ihm gesetzten Kündigungstermin bezahle. Einen Nachmieter finde ich kaum, da die Wohnung ja gekündigt ist.
Ihr Vermieter ist unfair. Faire Vermieter bieten den Mietern gleichzeitig mit der Kündigung an, unter Voranzeige von 30 Tagen auf Ende eines Monats auszuziehen. Dieses Recht erhalten Mieter übrigens automatisch, wenn sie eine Erstreckung verlangen. Faktisch sind Sie somit gezwungen, die Kündigung fristgerecht an der Schlichtungsbehörde anzufechten und eine Erstreckung zu verlangen. Vielleicht lenkt der Vermieter doch noch ein, wenn Sie ihm dies in Aussicht stellen.
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