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Fallbeispiel
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Auszug  | 
Wohnungsabgabe & Protokoll

Vorzeitige Wohnungsabgabe

Ich habe auf Ende September gekündigt, will die Wohnung aber schon Ende August abgeben. Der Vermieter weigert sich, die Schlüssel vor Ende September entgegenzunehmen. Kann er verlangen, dass ich dann nochmals putze?

Ihr Vermieter befindet sich rechtlich auf dem Holzweg. Sie sind zwar verpflichtet, bis zum nächsten regulären Kündigungstermin für den Mietzins aufzukommen, sofern sich vorher kein Nachmieter findet oder der Vermieter nicht mit einer Renovation beginnt. Aber Sie müssen die Wohnung nicht bis dann benutzen. Bei der Miete von Wohnräumen gibt es keine Benutzungspflicht (bei Geschäftslokalen unter Umständen schon). Schlagen Sie dem Vermieter mit eingeschriebenem Brief einen Abgabetermin Ende August vor! Geht er nicht darauf ein, und beharrt auf einer Abgabe Ende September, schicken Sie ihm die Schlüssel mit eingeschriebenem Brief zurück. Dann ist die Sache für Sie erledigt.

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