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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Kündigung durch Mieterschaft

Vorzeitige Kündigung Solidarmietvertrag

Ich und mein Ex-Freund hatten ein Haus mit einer festen Dauer von 5 Jahren gemietet. Nun ging die Partnerschaft nach 2 Jahren in die Brüche. Kann ich den Vertrag kündigen, da wir beide für den Mietzins nicht alleine aufkommen können?

Nein, allein können Sie den Vertrag nicht kündigen. Allenfalls können Sie mit Ihrem Ex-Partner zusammen den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen (Art. 266g OR). Wenn Sie und Ihr Ex-Partner den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, müssen Sie auch beide die Kündigung unterzeichnen. Ob das Auseinandergehen Ihrer Partnerschaft als wichtiger Grund akzeptiert wird, ist allerdings Ermessenssache und hängt von den Umständen ab.

Entscheidend ist unter anderem, ob Sie mit dem Auseinandergehen Ihrer Beziehung rechnen mussten und ob es nicht fahrlässig war, im Wissen um dieses Risiko einen 5-jährigen Mietvertrag abzuschliessen. Denn voraussehbare Gründe und solche, die man selbst verschuldet hat, berechtigen nicht zu einer Kündigung gemäss Art. 266g OR.

Auch ohne wichtigen Grund das Mietverhältnis beenden können Sie und Ihr Ex-Partner jedoch, wenn Sie Nachmieter*innen stellen. Dann müssen Sie nicht einmal eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Um kein Risiko einzugehen, kündigen Sie am besten gemäss Art. 266g OR, suchen für alle Fälle aber trotzdem eine Nachmieterschaft.

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