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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Verjährung der Nebenkosten

Wann verjähren die Nebenkosten?

Laut Gesetz verjähren Nebenkosten fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode oder nach dem Auszug aus einer Wohnung. Wenn Sie als Mieterin oder Mieter im September 2014 eine Nebenkostenabrechnung für die Periode vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 erhalten, müssen Sie diese nicht mehr begleichen. Denn der Anspruch des Vermieters ist am 30. Juni 2014 verjährt. Aufgepasst: Macht der Vermieter eine verjährte Nebenkostenforderung auf dem Rechtsweg geltend, müssen Sie sich vor Gericht oder bei der Schlichtungsbehörde ausdrücklich auf die Verjährung berufen. Sonst werden Sie trotzdem zur Zahlung verurteilt. Es gibt Fälle, in welchen der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der Nebenkosten aufgrund des Mietvertrags schon früher erlischt. Lesen Sie dazu die Bestimmungen über die Nebenkosten in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag.

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