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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Vergessene Nebenkosten

Der Vermieter hat in der letztjährigen Nebenkostenabrechnung einen bestimmten Betrag vergessen. Deshalb fordert er ihn dieses Jahr nach.

Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat das lange Zeit für unzulässig gehalten. Er war der Auffassung, durch das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung erkläre der Vermieter in verbindlicher Form, dass er für die betreffende Abrechnungsperiode soviel und nicht mehr verlangt. In der Juristensprache nennt man das eine verbindliche Saldoerklärung. Mit einem Urteil vom 3. Oktober 2006 (Urteil 4C. 250/2006) hat das Bundesgericht diese Auffassung dann aber verworfen. Somit werden sich Mieterinnen und Mieter künftig nicht dagegen wehren können, dass der Vermieter vergessene Nebenkostenpositionen nachträglich in Rechnung stellt. Umgekehrt hat es das Bundesgericht mit diesem Urteil auch den Mietern erleichtert, bereits bezahlte Nebenkostenrechnungen wieder in Frage zu stellen. 

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