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Fallbeispiel
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Haustiere

Verbot ohne Grund

Mein Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung nur mit Zustimmung der Vermieterschaft. Kann mir diese ihre Zustimmung ohne triftigen Grund verweigern?

Ja, gemäss Rechtsprechung der schweizerischen Gerichte kann eine Vermieterschaft ihre Zustimmung zur Tierhaltung in einem solchen Fall nach Belieben erteilen oder verweigern. Sie benötigt dazu keine besondere Begründung. Dies hat das Bundesgericht bereits in einem Entscheid vom Februar 1994 klargestellt. Im Jahr 2013 wurde dann allerdings ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine Vermieterschaft die Tierhaltung in einer Mietwohnung nicht ohne sachlichen Grund verbieten könne. Das gilt seither in Deutschland. Und es war nicht ganz auszuschliessen, dass sich die hiesigen Gerichte der höchstrichterlichen Auffassung aus unserem nördlichen Nachbarland anschliessen würden. Inzwischen ist diese Erwartung jedoch enttäuscht worden. Das Zürcher Obergericht hat im Juni 2015 entschieden, eine Verweigerung der Zustimmung liege im freien Ermessen der Vermieterschaft. 
Zwar hat das Zürcher Obergericht nur im Kanton Zürich das Sagen. Erfahrungemäss hat seine Praxis aber grossen Einfluss auf die Rechtsprechung in der übrigen Schweiz.  

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