Unfall beim Hauswart
Was geschieht, wenn ich als Hauswart bei der Arbeit verunfalle und keine Unfallversicherung besteht?
Von Gesetzes wegen wäre für den Hauswart zwar eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Dass keine abgeschlossen wurde, ist aber nicht so schlimm. In diesem Fall springt die Ersatzkasse UVG in die Lücke. Diese erbringt die gesetzlichen Leistungen und fordert dafür vom Arbeitgeber für eine gewisse Zeit rückwirkend die Prämien plus Verzugszins. Es ist also nicht so, dass die Spital- und Arztrechnungen des Hauswarts nicht übernommen würden. Sogar der unfallbedingte Erwerbsausfall ist gedeckt. Mehr dazu unter www.ersatzkasse.ch.
Gesetzliche Grundlagen:
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