Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Nachbarn & Hausordnung

Treppenhaus putzen

Müssen wir als Mieterinnen und Mieter das Treppenhaus putzen, wenn es keinen Hauswart gibt? 

Als Mieterin oder Mieter müssen Sie das Treppenhaus nur reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dasselbe gilt für die Reinigung anderer gemeinsam genutzter Bereiche wie Gartenflächen, Veloräume, Vorplätze und Hinterhöfe sowie für das Schneeschaufeln. Sind die Mieter gemäss Vertrag nicht zur Treppenhausreinigung verpflichtet, muss  der Vermieter dafür sorgen, dass dieses einigermassen sauber bleibt. In der Regel empfiehlt es sich in solchen Fällen allerdings, als Mieter nicht allzu kleinlich zu sein und vielleicht einmal zu putzen, obwohl man streng rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre. Denn finanziell fahren Sie günstiger, wenn es keinen Hauswart gibt. 

Zurück zu Startseite