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Fallbeispiel
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Wohnungsabgabe & Protokoll

Teppich des Vormieters

Sind wir verpflichtet den Teppich beim Auszug zu entfernen, wenn beim Einzug im Antrittsprotokoll vermerkt wurde: «Teppich vom Vormieter  verlegt»?

Im Jahr 1988 hat das waadtländische Kantonsgericht zwar einmal entschieden, gestützt auf eine solche Bemerkung im Übernahmeprotokoll könne der Vermieter von Ihnen nicht verlangen, den fraglichen Teppich zu entfernen. Dies wäre nur der Fall, wenn im Mietvertrag oder Protokoll  ausdrücklich stehen würde , Sie müssten das tun. Obwohl die Urteilsbegründung des Waadtländer Kantonsgerichts sehr überzeugt, hat sich diese Praxis aber nicht überall durchgesetzt.  In vielen Deutschschweizer Kantonen könnte Ihr Vermieter mit guten Erfolgsaussichten auf seinem Standpunkt beharren. 

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