Strom für Lift
Darf mir der Vermieter den Liftstrom in Rechnung stellen, wenn ich im Erdgeschoss wohne?
Einem Mieter im Erdgeschoss Liftkosten in Rechnung zu stellen, erscheint tatsächlich abstrus. Trotzdem ist es zulässig. Der Vermieter ist berechtigt, die sogenannten neutralen Nebenkosten, die nicht von der Wohnungsgrösse abhängen, gleichmässig auf alle Mietparteien aufzuteilen. Alles andere wäre zu kompliziert. Sonst könnte ein Mieter im Dachgeschoss ja verlangen, weniger an den Gartenunterhalt zu zahlen, weil er die schönen Blumen darin gar nicht sehen kann. Zudem könnte er sich weigern, etwas an die Treppenhausreinigung zu zahlen, da er immer den Lift benutze. Solche Diskussionen führen ins Uferlose. Mieterinnen und Mieter müssen sich eben damit abfinden, dass es bei den Nebenkosten keine vollkommene Gerechtigkeit geben kann.
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