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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Betreibung

Solidarhaftung für ausstehende Mietzinse

Vor zwei Monaten zog ich aus der Wohnung, die ich gemeinsam mit meinem Freund mietete. Nun habe ich vom Vermieter eine Zahlungsaufforderung für ausstehende Mietzinse erhalten. Muss ich diese bezahlen?

Ja, wenn Sie den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, dann haften Sie solidarisch für den Mietzins. Das heisst, der Vermieter kann wählen, bei welchem von Ihnen beiden er die ausstehenden Mietzinsen einfordern will. Dass Sie ausgezogen sind, ändert nichts daran. Sie können einen solchen Mietvertrag auch nicht allein kündigen, sondern nur gemeinsam. Ausser im Vertrag würde ausdrücklich stehen, jeder Mitmieter könne für sich allein kündigen.

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