Reparaturanfälliger Kühlschrank
Mein 15-jähriger Kühlschrank musste im letzten halben Jahr dreimal repariert werden. Das wurde mir jedes Mal mit nur 120 Franken in Rechnung gestellt. Ist das korrekt?
Nein! Sofern die Reparaturen den Beizug einer Fachperson erfordern, kann nicht von kleinem Unterhalt zulasten der Mieterin oder des Mieters ausgegangen werden. Verschiedene Gerichte haben in letzter Zeit entschieden, zum kleinen Unterhalt gehörten nur Reparaturen, welche der handwerklich normal begabte Mieter selber ausführen kann. Aber auch früher, als man noch von einer Grenze des kleinen Unterhalts bei Reparaturkosten von 150 Franken ausging, hätten Sie nicht für diese Kühlschrankreparaturen aufkommen müssen. Wenn ein Kühlschrank so alt ist und so häufig eine Reparatur benötigt, muss man ihn ersetzen. Und das ging schon immer zu Lasten des Vermieters.
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