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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten  | 
Auszug

Nebenkosten nach Auszug

Wie steht es mit den Nebenkosten, wenn ich unter dem Jahr ausziehe?

In diesem Fall können Sie als Mieterin oder Mieter keine sofortige Abrechnung verlangen. Dazu wäre der Vermieter in der Regel gar nicht in der Lage, weil er die Nebenkostenabrechnung erst erstellen kann, wenn er alle dazu erforderlichen Rechnungen dazu hat. Auch nach einem Wohnungswechsel erhalten Sie die Nebenkosten also erst nach Ablauf der ordentlichen Abrechnungsperiode. Dabei darf Ihnen der Vermieter allerdings nur einen entsprechenden Anteil der Kosten für die gesamte Periode in Rechnung stellen. Bei dessen Berechnung hat er zu berücksichtigen, dass nicht in jedem Monat gleich viel Heizenergie benötigt wird. Wieviel Prozent der jährlichen Heizenergie für einen bestimmten Monat in Rechnung zu stellen sind, finden sich in den Tabellen im Merkblatt unten. 

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