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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag sind

Gibt es Nebenkosten, die ausnahmsweise nicht im Mietvertrag erwähnt sein müssen?

In Ausnahmefällen sind tatsächlich Nebenkosten zulässig, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind. Etwa wenn Sie eine Wohnung besichtigen und im Keller eine Waschmaschine mit Münzautomat steht. Dann mieten Sie die Wohnung im Wissen, dass die Waschmaschine mit einem Münzautomaten versehen ist. Damit vereinbaren Sie mit der Vermieterschaft stillschweigend, dass die Waschkosten nicht im Mietzins inbegriffen sind und mit einem Münzautomaten erhoben werden. Gleich verhält es sich, wenn in einer Wohnung Öfen zu sehen sind, die mit Briketts, Öl aus Kannen oder Holz zu beheizen sind. Wer diese Wohnung mietet, erklärt sich damit einverstanden, das Brennmaterial für die Öfen selbst zu beschaffen. Auch den elektrischen Strom innerhalb der Wohnung müssen Sie in der Regel selber bezahlen, obwohl er im Mietvertrag nicht erwähnt ist. 

 

 

 

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