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Fallbeispiel
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Kündigung durch Mieterschaft  | 
Kündigung durch Vermieterschaft

Möbliertes Zimmer

Wie ich gesehen habe, kann man möblierte Zimmer gemäss Gesetz mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Gilt das auch, wenn ich Küche und Bad mitbenutzen darf?

Ihre Bleibe kann man tatsächlich als möbliertes Zimmer einstufen. Anders verhielte es sich, wenn Sie auch ein Wohnzimmer mitbenutzen könnten. Dann wäre eher von einer gemeinsamen Wohnung auszugehen, also von einer WG. Und wenn die Küche und das Bad Ihnen allein zur Verfügung stünden, müsste man Ihr Mietobjekt wohl als Einzimmerwohnung ansehen. Damit ein Zimmer als möbliert gilt, muss die Grundausstattung wie Bett, Stuhl, Tisch und Schrank von der Vermieterschaft zur Verfügung gestellt werden. Das Mietverhältnis über ein möbliertes Zimmer kann laut Art. 266e OR tatsächlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern der Mietvertrag keine längere Frist vorsieht. Sieht der Mietvertrag nichts anderes vor, kann eine Kündigung aber nur auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer ausgesprochen werden. Das heisst also, auf ein Monatsende, wenn das Mietverhältnis Anfang eines Monats begonnen hat, oder auf Mitte eines Monats bei Mietbeginn Mitte Monat.

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