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Fallbeispiel
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Mietvertrag

Möbel vom Vormieter

Ich habe dem Vormieter meiner Wohnung versprochen, ihm einen Schrank im Schlafzimmer abzukaufen, aber nichts unterschrieben. Muss ich den Schrank kaufen, wenn ich ihn nun doch nicht will?

Wenn Sie nun dreist Ihre Abmachung mit dem Vormieter bestreiten, dann hätte dieser in Ihrem Fall ein Beweisproblem. Grundsätzlich sind solche Abmachungen aber gültig, wenn der Preis nicht übertrieben hoch ist und der gekaufte Gegenstand in der Wohnung auch gebraucht werden kann.

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