Mietzinserhöhung nach Sanierung wegen Brand
Nach einem Brand in unserer Wohnung musste der Vermieter Renovationsarbeiten vornehmen. Darf er nun den Mietzins erhöhen?
Der Vermieter darf den Mietzins nur erhöhen, wenn er wertvermehrende Verbesserungen vorgenommen hat. Für die Wiederherstellung des vorherigen Zustands kann er nicht mehr Mietzins verlangen. Und für die Zeit, in welcher die Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar war, haben Sie zudem eine Mietzinsreduktion zugute.
Gesetzliche Grundlage:
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