Mietzinserhöhung nach Hausverkauf
Mein bisheriger Vermieter hat das Haus verkauft. Muss ich jetzt mit einer Mietzinserhöhung rechnen?
Der neue Eigentümer kann Ihren Mietzins erhöhen, wenn er auf dem investierten Geld keinen ausreichenden Ertrag erzielt. Er muss diese Erhöhung aber auf den erstmöglichen Kündigungstermin ab dem Eigentumsübergang verlangen. Verpasst er das, kann er sich nicht mehr auf diesen Erhöhungsgrund berufen. Die Mietzinserhöhung können Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Dort muss der neue Eigentümer dann belegen, dass seine Rendite nicht ausreicht. Soweit der ungenügende Ertrag auf einen übersetzten Kaufpreis zurückzuführen ist, wird die Mietzinserhöhung nicht zugelassen.
Gesetzliche Grundlagen:
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