Mietzinserhöhung nach Hausverkauf
Der neue Eigentümer meiner Wohnung hat mir einen neuen Mietvertrag mit höherem Mietzins unterbreitet. Muss ich das akzeptieren?
Nein! Unter Umständen kann der neue Eigentümer den Mietzins zwar erhöhen. Er muss Ihnen die Mietzinserhöhung aber mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen. Sie können diese dann innert 30 Tage nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Gesetzliche Grundlagen:
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