Mietvertrag umschreiben
In unserer WG zieht ein Mitglied aus. Wir haben einen gemeinsamen von allen Mitbewohnern unterzeichneten Mietvertrag. Der Vermieter will uns einen neuen Mietvertrag ausstellen. Müssen wir den alten Vertrag kündigen, wie der Vermieter fordert?
Nein, das sollten Sie nicht tun! Denn dabei besteht ein Risiko. Der Vermieter könnte nach Erhalt der Kündigung erklären, er wolle mit den verbleibenden WG-Mitgliedern nun doch keinen neuen Vertrag abschliessen oder der Mietzins sei künftig höher. Um das zu vermeiden, sollten Sie versuchen, den gegenwärtigen Mietvertrag umzuschreiben.
Dazu sind die Unterschriften des ausziehenden und der verbleibenden WG-Mitglieder sowie des Vermieters erforderlich. Ist der Vermieter dazu nicht bereit, läuft der bisherige Vertrag weiter, solange er nicht gekündigt wird. Das ausscheidende WG-Mitglied bleibt grundsätzlich Mitmieter mit allen Rechten und Pflichten, auch wenn es nicht mehr da wohnt.
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