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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Kündigung durch Vermieterschaft

Mieterstreckung für Untermieterschaft

Kann auch eine Untermieterschaft Mieterstreckung verlangen?

Wenn Sie als Hauptmieterschaft Ihrer Untermieterschaft kündigen, kann diese ganz normal die Kündigung als missbräuchlich anfechten und Mieterstreckung verlangen. Das Untermietverhältnis kann jedoch nicht über das Ende des Hauptmietverhältnisses hinaus erstreckt werden. Kündigt die Hauseigentümerschaft Ihnen als Hauptmieterschaft, und Sie wohnen selbst nicht auch in der betreffenden Wohnung, hat die Untermieterschaft schlechte Karten. Sie selbst kann in diesem Fall gegenüber der Eigentümerschaft nämlich keine Erstreckung verlangen, das müssten Sie als Hauptmieterschaft tun. Sie können aber keine Härte geltend machen, weil Sie persönlich nicht von der Kündigung betroffen sind. Folglich wird keine Erstreckung gewährt. Wurde ein Untermietverhältnis vor allem deshalb abgeschlossen, um das Erstreckungsrecht der Bewohner*innen einer Wohnung zu umgehen, muss Ihnen die zuständige Schlichtungsbehörde allerdings trotzdem ein Erstreckungsrecht gewähren.

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