Mieterstreckung für Untermieter
Kann auch ein Untermieter Mieterstreckung verlangen?
Wenn Sie als Hauptmieterin oder Hauptmieter Ihrem Untermieter kündigen, kann dieser ganz normal die Kündigung als missbräuchlich anfechten und Mieterstreckung verlangen. Das Untermietverhältnis kann jedoch nicht über das Ende des Hauptmietverhältnisses hinaus erstreckt werden. Kündigt der Hauseigentümer Ihnen als Hauptmieter, und Sie wohnen selbst nicht auch in der betreffenden Wohnung, hat der Untermieter schlechte Karten. Er selbst kann in diesem Fall gegenüber dem Eigentümer nämlich keine Erstreckung verlangen, das müssten Sie als Hauptmieter tun. Sie können aber keine Härte geltend machen, weil Sie persönlich nicht von der Kündigung betroffen sind. Folglich wird keine Erstreckung gewährt. Wurde ein Untermietverhältnis vor allem deshalb abgeschlossen, um das Erstreckungsrecht der Bewohnerinnen oder Bewohner einer Wohnung zu umgehen, muss ihnen die zuständige Schlichtungsbehörde allerdings trotzdem ein Erstreckungsrecht gewähren.
Gesetzliche Grundlage:
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